Experte über Google-Suchfunktion

Die Frau des früheren deutschen Bundespräsidenten Bettina Wulff geht rechtlich gegen die Suchmaschine "Google" vor. Sie will verhindern, dass bei Eingabe ihres Namens als Suchbegriff, ehrverletzende Assoziationen in Zusammenhang mit Rotlicht-Begriffen auftauchen. Im Ö1-Mittasgjournal sagt Hans Zeger von der ARGE Datenschutz, Google müsse Suchvorschläge nur löschen, wenn diese rechtswidrige Inhalte beeinhalten.

Mittagsjournal, 12.09.2012

Nadja Elgendy

Verknüpfungen durch häufiges Suchen

Wenn man bei Google einen Namen eingibt, schlägt die Suchmaschine automatisch zusätzliche Begriffe vor. Je nachdem wie oft ein Name in Verbindung mit etwas gesucht wird, desto wahrscheinlicher ist eine Verknüpfung. Im Fall Bettina Wulff lauten die Verknüpfungen "Escort" und "Prostituierte". Daher hat Wulff jetzt Klage gegen Google eingereicht. Der Konzern weigert sich nämlich, die Vorschläge zu sperren - mit dem Argument, Google schlage diese Begriffe nicht selbst vor, sondern orientiere sich nur am Suchverhalten der Nutzer.


Hans Zeger, von der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz, erklärt: "Google hat offenbar gewisse Programme installiert, die häufiges Suchen automatisch anzeigen, sodass der nächste, der danach sucht, ebenfalls aufgefordert wird, diese Suche durchzuführen und eben auf die Links zu klicken. Das ist an und für sich zulässig, darf aber auch nicht dazu führen, dass falsche, rechtswidrige Inhalte verbreitet werden."

Google löscht Suchbegriffe

Wehren kann man sich, wenn der Name mit strafrechtlichen Inhalten, wie zum Beispiel Widerbetätigung oder Kinderpornographie, verknüpft wird. In diesem Fall kann Google technisch die automatische Vervollständigung verhindern. Eingeschritten wird auch bei Websites, die Film- oder Musik-Raubkopien anbieten und somit gegen das Urheberrecht verstoßen. Diese werden ebenfalls als Suchbegriff bei Google gelöscht.

Keine Chance dagegen haben Personen, über die im Internet einfach falsche Gerüchte verbreitet werden. auch wenn es Bei der ARGE Datenschutz immer mehr Anfragen in diese Richtung gibt. Zeger:" Wir versuchen die Leute aufzuklären, dass es hier Möglichkeiten gibt das zu verhindern, aber nur auf einem sehr hohen Niveau. Nämlich dort, wo es um offensichtlich rechtswidrige Behauptungen geht. Sofern es sich um bloße Meinungen und Gerüchte handelt, die falsch oder wahr sein können, wird man Google nicht ohne weiteres einen Vorwurf machen können."

Verboten sind nur Verknüpfungen, die jemanden nachweislich in seinem Ruf oder in seinem Weiterkommen schädigen. Geht es nur um die Gerüchteküche, rät der Datenschutz-Experte direkt gegen die Websites vorzugehen, die etwas Falsches über einen verbreiten.

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