ESM: FPÖ wird klagen

In Österreich wurde das Urteil der deutschen Verfassungsrichter bei SPÖ, ÖVP und Grünen erleichtert aufgenommen - sie hatten vor dem Sommer für die Zweidrittelmehrheit für die Ratifizierung des ESM-Vertrages hierzulande gesorgt. Auch Bundespräsident Heinz Fischer spricht von einer wichtigen Entscheidung. FPÖ und BZÖ hingegen beklagen einen schwarzen Tag für Europa und wollen den Widerstand gegen den ESM-Vertrag fortsetzen. Die FPÖ mit einer Klage beim Verfassungsgerichtshof, die sie jetzt bald einbringen kann.

Abendjournal, 12.9.2012

Sobald der deutsche Bundespräsident den ESM-Vertrag unterschrieben hat, genügt ein Knopfdruck im Bundeskanzleramt und der Vertrag ist auch bei uns in Kraft - weil er dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Das ist die Voraussetzung für die von der FPÖ angekündigte Verfassungsklage, mit der Österreichs Teilnahme am Haftungsschirm gekippt werden soll. FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hat dieses Ziel - jetzt nach der Entscheidung von Karlsruhe erst recht - heute bekräftigt. ÖVP-Obmann Vizekanzler Michael Spindelegger geht freilich davon aus, dass die Beschwerde so wie jene in Deutschland scheitern wird.

FPÖ-Chef Strache meint auch, dass die Vorbehalte der deutschen Verfassungsrichter hinsichtlich des Haftungsrahmens auch für Österreich gelten. Unser ESM-Anteil von 20 Milliarden Euro könne jederzeit ohne Beschluss des Nationalrats überschritten werden, behauptet Strache. Was aber nicht stimmt. Jede Ausweitung des Haftungsrahmens wäre eine Vertragsänderung und müsste vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit genehmigt werden. Das geht ganz klar aus den Erläuterungen zum ESM-Begleitgesetz im Verfassungsrang hervor, das die Mitwirkungsrechte des Parlaments regelt.