Strengere Regeln für Fußfessel

Der Zugang zur elektronischen Fußfessel für Sexualstraftäter soll deutlich erschwert werden. So sieht es Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in einem Maßnahmenpaket vor. Zuvor hatte es heftige Kritik gegeben, weil bekannt geworden war, dass rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht hatten.

Mittagsjournal, 18.9.2012

Fußfessel mit GPS

Die Fußfessel-Vergabe an Sexualstraftäter soll deutlich verschärft werden, so das Justizministerium. Dazu plant Justizministerin Beatrix Karl gesetzliche Änderungen. Außerdem will sie das "GPS-System" einführen, das in Spanien bereits eingeführt ist. Das System habe den Vorteil, dass man bestimmte Regionen für den Täter quasi sperren könne. Wenn der Betroffene sich etwa dem Haus des Opfers oder einem Kindergarten nähert, leuchtet ein rotes Licht am Monitor der Vollzugsdirektion auf. Außerdem sollen die Opfer künftig stärker eingebunden werden: Sie sollen in jedem Fall informiert werden, wenn ein Sexualstraftäter mit einer elektronischen Fußfessel ausgestattet wird. Zudem erhalten sie generell ein Anhörungsrecht.

Die geplanten Änderungen sind einerseits im Rahmen der Evaluierung der Vergabe der elektronischen Fußfessel festgesetzt worden. Andererseits haben sie sich nach zahlreichen Gesprächen mit Experten herauskristallisiert, heißt es im Justizministerium. Verfassungsrechtliche Änderungen sind übrigens nicht vorgesehen. Die Vorschläge sollen noch im Herbst dem Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden.

Lascher Umgang führte zu Änderungen

Mit dem Maßnahmenpaket reagiert Justizministerin Karl auf die Kritik in den vergangenen Wochen. Zunächst wurde bekannt, dass ein Salzburger Sexualstraftäter zwar rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden war. Allerdings musste er aufgrund der Fußfessel-Regelung keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Das Opfer fühlte sich verhöhnt.

Ein anderer Fall betraf einen ehemaligen HTL-Lehrer, der seine eigene Tochter jahrelang missbraucht hatte. Auch er sollte eine Fußfessel erhalten, obwohl die zuständige Justizanstalt dies explizit abgelehnt hatte und die Begutachtungsstelle neuerlich das Risiko von Gewalt im häuslichen Kontext gegeben sah. Solche Fälle sollen in Zukunft verhindert werden, heißt es im Justizministerium.