Birnbacher Prozess: Anklage ausgeweitet

Im Birnbacher-Martinz-Prozess in Klagenfurt hat der Staatsanwalt die Anklage ausgeweitet. Gegen den zurückgetretenen Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz und gegen Steuerberater Dietrich Birnbacher wird jetzt auch wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Und der Staatsanwalt hat auch den Hauptvorwurf der Untreue zugespitzt und präzisiert.

Mittagsjournal, 20.9.2012

Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung

Alle Angeklagten außer Dietrich Birnbacher bekennen sich nach wie vor nicht schuldig. Sie beteuern, aus ihrer Sicht sei das 6-Millionen-Euro Honorar für das Birnbacher-Gutachten nicht überhöht sondern angemessen gewesen. Aber darum geht es gar nicht mehr, sagt Staatsanwalt Andreas Höbl hier am Klagenfurter Gericht. Denn die Leistungen Birnbachers seien überhaupt nicht gebraucht worden und hätten nur dazu gedient, illegalen Zahlungsflüssen den Anschein der Korrektheit zu geben. Und weil der zurückgetretene VP-Chef Josef Martinz die 65.000 Euro, die er im Kuvert von Steuerberater Birnbacher erhalten hat, nicht versteuert hat, wird jetzt gegen auch wegen Steuerhinterziehungsverdacht ermittelt – gegen die beiden. Die Anwälte der Beschuldigten haben heute eine Vielzahl an Beweisanträgen und gestellt und noch zahlreiche Zeugenvernehmungen gefordert – ein Hinweis darauf, dass sie morgen Verurteilungen befürchten und schon Argumente für Einsprüche gegen das Urteil sammeln.

Ablehnungsantrag abgelehnt

Auch einen Ablehnungsantrag gegen Richter Manfred Herrnhofer haben die Anwälte gestellt – und zwar weil zwei Zeitungen Herrnhofer zitiert haben. Richter sollten während laufender Prozesse nämlich nicht mit Medienvertretern sprechen. Außerdem könne aus den zitierten Aussagen der Eindruck entstehen, dass der Richter schon vor Ende der Beweisaufnahmen von einer Schuld aller vier Angeklagten ausgehe, so der Vorwurf. Der Richter hat Gespräche mit Zeitungsjournalisten aber dementiert, er habe nur den Gerichtssprecher intern über den weiteren Verhandlungsplan informiert. Und er sei nicht befangen und habe keine vorgefasste Meinung. Der Schöffensenat – also der Richter und zwei Laienrichter - haben den Ablehnungsantrag dann auch abgelehnt. Er wird wohl erst in etwaigen Berufungsverfahren wieder eine Rolle spielen.

Urteil schon morgen?

Übrigens der Schöffensenat scheint recht entschlossen zu sein, morgen ein Urteil zu fällen. Richter Herrnhofer hat veranlasst, dass zwei Gutachter angerufen werden, gegen die die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt, ob sie nicht doch noch heute oder morgen eine Aussage vor Gericht machen wollen. Und auch Astrid Wutte-Lang, die frühere Anwältin von Josef Martinz, soll doch noch befragt werden. Eine 35.000 Euro Rechnung der Anwältin soll von Birnbacher bezahlt worden sein - quasi als Parteispende für die ÖVP.