Elektronische Gesundheitsakte kommt

Nun kommt sie doch: Die Elektronische Gesundheitsakte, kurz ELGA genannt, wird in einem Jahr eingeführt. SPÖ und ÖVP haben sich nach langem Tauziehen auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Die Idee ist, dass jede Patientin, jeder Patient einen Gesundheitsakt erhält. Dort sind Medikamente, Labor- und Röntgenbefunde sowie Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus gespeichert. Die Teilnahme ist freiwillig; wie schon beim Organspenden können Patientientinnen und Patienten ausdrücklich widersprechen, die nicht teilnehmen möchten.

Mittagsjournal, 8. 10. 2012

Was gespeichert wird

Vorbefunde, Röntgenbilder, Laborergebnisse, ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe und die aktuellen Medikamente werden gespeichert. Später ist dann auch geplant, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Widersprüche für Organspenden zu speichern.

Zugreifen auf die Daten können nur Ärzte und Spitäler, und zwar nur die jeweils behandelnden Ärzte. Damit kein Missbrauch passiert, muss sich der behandelnde Arzt identifizieren. Geplant ist auch eine zusätzliche Absicherung durch das Stecken der e-card. Das System prüft und gibt dann die Daten frei, die sichtbar sind. Der Arzt kann auch eingeschränkt suchen, also etwa nur nach Laborbefunden.

Sicherheit und Transparenz

Jeder Zugriff wird protokolliert und ist später für den Patienten nachvollziehbar. Das heißt, auch der Patient weiß, welcher Arzt sich wann, welche Befunde angesehen hat. Denn der Patient selbst kann auch auf seine Akte zugreifen. Das funktioniert wie beim Bankkonto. Man loggt sich ein. Dafür muss eine Bürgerkarte angefordert werden.

Es sind Sicherheitssperren eingebaut, die Ärzte müssen sich identifizieren und mit Stecken der e-card ist auch gewährleistet, dass der behandelnde Arzt und kein anderer zu den Daten kommt. Sämtliche Zugriffe werden von einer Betrugserkennungssoftware überwacht. Bei missbräuchlicher Verwendung von ELGA-Daten drohen hohe Strafen. Die Gesundheitsdaten dürfen nur verschlüsselt übertragen werden. Muss das System gewartet werden, gilt das Vier-Augen-Prinzip, also die EDV-Technik ist nicht allein.

Freiwillige Teilnahme für PatientInnen

Jeder nimmt automatisch teil, außer er oder sie widerspricht. Diese Regelung gibt es schon beim Organspenden. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Sobald das ELGA-Gesetz in Kraft ist, wird auf der Internetseite http://www.gesundheit.gv.at eine Möglichkeit angeboten werden oder man gibt das Schreiben bei einer "Widerspruchsstelle" ab. Diese Stellen muss Gesundheitsminister Alois Stöger bis spätestens Ende 2013 einrichten.
Es gibt aber auch die Möglichkeit zu einem Kompromiss. Das heißt, Patienten können auch einzelne Befunde sperren lassen. Damit werden einzelne Daten für Ärzte und Spitäler unsichtbar, bleiben aber in der Akte gespeichert.

Ärzte und Spitäler müssen teilnehmen. Apotheken sollen auf die Medikation zugreifen dürfen, aber nur an dem Tag, an dem der Patient in dieser Apotheke eingekauft hat.