Eine Pussy Riot-Sängerin frei
Eine geht frei, die anderen beiden bleiben in Haft - das ist das Ergebnis des Berufungsverfahrens im Fall Pussy Riot in Moskau. Das Gericht hat die Haftstrafe von Ekaterina Samuzevitsch, der dritten Angeklagten, in eine bedingte Strafe umgewandelt.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 10.10.2012
Das Urteil für Ekaterina Stanislavna Samuzevich wird geändert, zwei Jahre bedingt - es bricht Jubel im Gerichtssaal aus als der Richter das Urteil vorliest, die drei Angeklagten umarmen sich - trotz der Enttäuschung dass Nadja Tolokonnikova und Maria Aljechina jetzt für zwei Jahre in Lagerhaft müssen. Der Vater Stansilav Samuzewitsch nimmt die Entscheidung mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf: Für mich persönlich ist es natürlich ein Sieg. Sie geht frei, aber über ihr hängt weiter diese schreckliche bedingte Strafe, das ist unfair und entspricht nicht dem, was sie getan hat.
Das neue Urteil bügelt nur eine der vielen Absurditäten des ersten Prozesses aus. Anders als Tolokonnikova und Aljechina hatte Ekaterina Samuzewitsch an der umstrittenen Aktion in der Christ-Erlöser-Kathedrale "Oh Gottesmutter, erlöse uns von Putin" nämlich gar nicht teilgenommen, sie war bereits vor deren Beginn von Wachen aus der Kirche geführt worden. Samuzewisch hatte außerdem vergangene Woche ihre Anwältin gewechselt. Im Verfahren selbst gaben sich die Angeklagten weiter kämpferisch. Sie hätten nicht die Religion beleidigen wollen sondern ein politisches Statement gegen Wladimir Putin und die zu enge Verbindung zwischen Kirche und Staat abgeben wollen. Mit Gnade für alle drei Angeklagten hatte aber schon im Vorfeld niemand gerechnet: Wladimir Putin hat erst am Sonntag im Fernsehen erklärt, er halte das Urteil gegen die drei Frauen für gerecht und angemessen.