Grasser klagt die Republik

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat eine Klage gegen die Republik eingebracht. Hintergrund ist die Hausdurchsuchung, die an seinen Wohnsitzen durchgeführt wurde. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Wien hatte, während die Durchsuchung lief, eine Presseerklärung ausgeschickt. Grasser sieht dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt.

Abendjournal, 10.10.2012

Schadenersatz für ruinierten Ruf

Durch die Presseaussendung der Staatsanwaltschaft seien zahlreiche Journalisten an seinem Wiener Wohnsitz erschienen um über die Hausdurchsuchung zu berichten, heißt es in der Klage von Karl Heinz Grassers gegen die Republik. Grassers wirtschaftlicher Ruf habe durch die Medienberichte Schaden erlitten, argumentiert sein Anwalt Michael Rami die Klage vor dem Zivillandesgericht und fordert Schadenersatz. Die Finanzprokurator, die die Republik bei solchen Klagen vertritt, hat die von Grasser geltend gemachten Ansprüche im Vorfeld abgelehnt. Nun muss das Zivilgericht entscheiden. Eine strafrechtliche Anzeige Grassers wegen der Presseaussendung wurde bereits vor Monaten von der Innsbrucker Justiz eingestellt.