Gemeinsame Obsorge: Kritik von Elternvertretern

Künftig sollen alle Kinder das Recht auf die gemeinsame Obsorge ihrer Eltern haben. Gleichgültig, ob verheiratet, geschieden oder ledig. Kritik kommt von der Vertreterin der Frauenhäuser und dem Sprecher jener Männer, die sich selbst als "Väter ohne Rechte" bezeichnen.

Morgenjournal, 11.10.2012

"Fauler Kompromiss" für Väter

"Der Fortschritt ist gering, wenn man bedenkt wie lange die Politik gebraucht hat", sagt Guido Löhlein, Vorstand bei "Väter ohne Rechte". Aus der von ihm erhofften automatischen gemeinsamen Obsorge, auch für unverheiratete Väter, sei nichts geworden.

Die Regelung sei also ein fauler Kompromiss, findet Löhlein. Und er kritisiert auch, es sei künftig nicht möglich, dass ein Kind im gleichen Ausmaß bei Vater und Mutter lebt, nicht einmal per Gerichtsbeschluss. Die sogenannte Doppelresidenz als Möglichkeit für den Richter kommt nicht.

"Gemeinsamkeit verordnen problematisch"

"Gemeinsamkeit kann nicht vom Gericht verordnet werden", sagt Frauenhaus-Geschäftsführerin Andrea Brem hingegen. Ihr geht es schon zu weit, dass ein Gericht künftig überhaupt die gemeinsame Obsorge gegen den Willen eines Elternteils verordnen kann. "Dort wo Eltern streiten, glaube ich nach wie vor nicht, dass das mittels gerichtlicher Anordnung besser funktionieren wird", so Brem.

Neue Berater schaffen Verwirrung

Einig sind sich Brem und Löhlein, dass zu viele Berater vorgesehen sind. Neu ist etwa der sogenannte "Besuchsmittler". Er soll eingreifen, wenn ein Vater sein Besuchsrecht nicht wahrnimmt oder eine Mutter den Vater die Kinder nicht sehen lässt. "Wir haben jetzt schon Richter, Anwälte, Jugendamt, Kinderbeistände, Familiengerichtshilfe, Mediatoren und Psychologen", meint Väterrechtler Löhlein, "das trägt auch zur langen Verfahrensdauer bei und da kommen die Leute oft an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten." Denn sie müssen dafür zahlen, bei Wenigverdienern zahlt der Steuerzahler.

Frauenhausgeschäftsführerin Brem meint außerdem: "Ich glaub, dass alle irrsinnig verwirrt sind. Ich würde mir wünschen, dass das in einer Einrichtung konzentriert ist." Aber ob der Nationalrat den Gesetzes-Entwurf der Ministerinnen Karl und Heinisch-Hosek noch entscheidend abändert nach der kurzen Begutachtungsphase, ist fraglich.