Gemeinsame Obsorge: Gemischte Reaktionen

Die Pläne für ein neues Familienrecht, die gestern von der Regierung vorgestellt wurden, sorgen auch heute für öffentliche Reaktionen. Im Kern geht es um mehr Rechte für ledige Väter, mehr gemeinsame Obsorge im Trennungsfall und verstärkte Besuchsrechte. Die Meinungen auf die Neuregelung gehen weit auseinander.

Abendjournal, 11.10.2012

Kritische Stimmen zur Neuregelung

Der Verein "Väter ohne Rechte" bedauert: Das sei ja nur ein neues Antragsrecht für uneheliche Väter, die Gerichte würden diese Anträge – etwa auf gemeinsame Obsorge – wohl häufig ablehnen. Ähnlich sieht es die Männerpartei. Die Frauenhäuser wiederum sagen: Gemeinsame Obsorge soll ohnehin nicht von Gerichten verordnet werden können, das funktioniert dann nicht. Doris Täubel-Weinreich von der Fachgruppe Familienrichter urteilt differenziert: Immerhin könne man streitende Eltern jetzt zur Familienberatung verpflichten. Und, was das Verhältnis zwischen Kindesmutter und Kindesvater betrifft, sagt Täubel-Weinreich: "Man hat jetzt aber versucht, durch diese Möglichkeit, eine gemeinsame Obsorge zu verordnen, dass es keinen Gewinner und keinen Verlierer gibt."

Unterhaltsregelung bleibt unverändert

Andererseits werde das alles mehr Zeit in Anspruch nehmen, könne also die Verfahren verlängern, befürchtet die Fachgruppe Familie in der Richtervereinigung. Praktisch keine Auswirkungen wird die gemeinsame Obsorge übrigens auf die Unterhaltszahlungen haben, sagt Familienrechts-Professorin Astrid Deixler-Hübner: "In den Erläuterungen des Gesetzes ist genau diese Regel festgeschrieben, die wir auch bisher nach der Judikatur-Linie hatten: Derjenige Elternteil, der nicht die hauptsächliche Betreuung des Kindes in seinem Haushalt hat, ist geldunterhaltspflichtig."

Nach wie vor gilt also im Wesentlichen die Regelung: Der eine erzieht das Kind, und der andere zahlt – auch bei gemeinsamer Obsorge.