RH: Sozialversicherung spart nicht genug
Der Rechnungshof (RH) kritisiert in seinem neuesten Prüfbericht nach wie vor bestehende Pensionsprivilegien im Bereich der Sozialversicherung. Rund 30.000 Personen, knapp die Hälfte davon noch aktive Mitarbeiter in einem der Sozialversicherungsträger, bekommen demnach weiter satte Zusatzpensionen, die mit Versichertengeldern finanziert werden. Erfolgte Einsparungsschritte seien unzureichend, sagt der Rechnungshof.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 15.10.2012
Pensionsprivilegien für Mitarbeiter
Mitarbeiter der Sozialversicherung, die nach 1996 aufgenommen wurden, bekommen wie alle Unselbstständigen eine ASVG-Pension. Für die 16.000 Pensionisten aber auch für 14.000 Aktive, die vor 1996 aufgenommen worden sind, gibt es eine Zusatzpension von der Sozialversicherung. Und die stockt die ASVG-Pension im besten Fall auf mehr als 80 Prozent des Letztbezuges auf - trotz Reformen, die dem Rechnungshof viel zu sanft erscheinen.
Denn noch 2009 und 2010 hätten mehr als zwei Drittel der Neu-Pensionisten eine Gesamtpension in diesem Ausmaß - also jenseits der 80 Prozent erhalten, so der Rechnungshof. Er empfiehlt unter anderem einen Wegfall des Verlustdeckels bei der Berechnung der Zusatzpensionen. In Summe könnten hier bis 2050 1,4 Milliarden Euro eingespart werden, sagen die Prüfer.