Regierungseinigung über Agrarsteuern
Eines der Reizthemen der letzten Jahre in der Regierungskoalition steht vor der Lösung: die Berechnung der Einheitswerte in der Landwirtschaft und die Obergrenze, bis zu der Bauern ihre Steuern pauschal zahlen können. SPÖ und ÖVP haben sich auf neue Regeln geeinigt.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 16.10.2012
Barbara Battisti
Überfällige Reform
Der Einheitswert bildet die Grundlage für die Besteuerung in der Landwirtschaft. Er ist die Meßgröße dafür, wie viel ein Bauernhof wert ist und wie viel in einem Betrieb erwirtschaftet werden kann. Vom Einheitswert hängt zum Beispiel auch ab, wie hoch die Sozialabgaben sind, die ein Landwirt zahlen muss.
Eine Reform der Einheitswerte in Österreich war dringend notwendig, denn die letzte sogenannte Hauptfeststellung, bei der die Einheitswerte festgelegt werden, war im Jahr 1988. Die Kritik, dass die Werte schon längst nicht mehr den tatsächlichen Ertragsverhältnissen entsprechen, wurde immer lauter. Nicht nur die Arbeiterkammer monierte seit Jahren höhere agrarische Werte und damit höhere Steuerleistungen der Bauern.
Grundsätzliche Einigung
Eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte in der Land- und Forstwirtschaft soll jetzt 2014 beginnen. Auf die Bewertungsregeln dafür haben sich SPÖ und ÖVP nach langen Verhandlungen nun grundsätzlich geeinigt. So sollen die Direktzahlungen, die Bauern als EU-Förderungen bekommen, künftig mit 13 Prozent in die Bewertungsgrundlage einberechnet werden.
Pauschalierungsgrenze sinkt
Die Folge: Die landwirtschaftlichen Einheitswerte werden um bis zu 10 Prozent steigen. Gleichzeitig wird die umstrittenen Obergrenze für die Steuerpauschalierung gesenkt: Derzeit wird bei Betrieben bis zu einem Einheitswert von 100.000 Euro eine Pauschale von 39 Prozent des Einheitswertes als Einkommen angesetzt - und nur davon sind Steuern zu zahlen. Künftig sinkt die Höchstgrenze für die Pauschalierung von 100.000 Euro auf 75.000 Euro. Es müssen also künftig mehr landwirtschaftliche Betriebe Aufzeichnungen ihrer Einnahmen führen und Steuererklärungen abgeben.
Zäher Zankapfel
Diese Pauschalierungsgrenze war auch deshalb ein Zankapfel in der Koalition, weil sie vom damaligen ÖVP-Finanzminister Josef Pröll erst 2008 hinaufgesetzt worden war - von 65.000 Euro auf 100.000 Euro - und das ohne Abstimmung mit dem Koalitionspartner SPÖ.
Dementsprechend zufrieden sind die Agrarsprecher von SPÖ und ÖVP, Kurt Gaßner und Bauernbundpräsident Jakob Auer, nach langen und intensiven Verhandlungen über die Einigung, die heute im Ministerrat von der Regierung beschlossen worden ist. Das neue Gesetz muss jetzt noch den Budgetausschuss passieren und dann im Nationalrat beschlossen werden.