Förderungen und Immobilien betroffen
Sparkurs weiter verschärft
Das Sparpaket ist nun in Gesetzestexte gefasst und in Begutachtung geschickt, also für nicht einmal eine Woche zur allgemeinen Diskussion freigegeben. Manche Details sind gegenüber ersten Ankündigungen weiter verschärft worden, vor allem bei Förderungen und Immobiliensteuern.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 20.2.2012
Parteien und Presseförderung
Die Parteienförderung im eigentlichen Sinn bleibt nun doch gleich, gekürzt wird jetzt nur die Förderung für die Partei-Akademien, also die parteiinternen Bildungsinstitute, und zwar um 550.000 Euro jährlich. Zum Vergleich: 2011 haben alle Akademien zusammen gut elf Millionen bekommen.
Auf dem Prüfstand steht hingegen - was am Abend der Paket-Bekanntgabe vor gut einer Woche noch nicht bekannt war - die Presseförderung. Medial kolportiert wird eine Reduktion von derzeit 12,4 Millionen Euro jährlich auf 10,5 Millionen. Genaue Zahlen gibt es darüber nicht, diese Senkung braucht nämlich gar keine Gesetzesänderung und ist daher in keinem Begutachtungsentwurf erhalten. Aus dem Bundeskanzleramt heißt es dazu: Hier sei noch nichts beschlossen.
Bausparen, Zukunftsvorsorge
Die Kürzung der Bausparförderung kommt nun nicht erst Anfang 2013, sondern schon heuer am 1. April. Und wer seinen Bausparvertrag jetzt kündigt, darf die bisher kassierten Prämien nicht behalten. Dafür dürfen Bauspardarlehen in Zukunft 300.000 Euro betragen, bisher waren es 180.000 Euro.
Die steuerliche Förderung der Zukunftsvorsorge, also das Ansparen mit Wertpapieren unter bestimmten Bedingungen, wird nun dauerhaft gekürzt, und nicht nur bis 2016.
Immobilien und Grundsteuer
Bei Gewinnen aus Liegenschaftsverkäufen kann man zwar, wie geplant, nach mindestens zehn Jahren Behaltedauer bei der Versteuerung einen Inflationsabschlag geltend machen, dieser wird aber nur zwei Prozent pro Jahr betragen, und nicht wie ursprünglich verlautbart zweieinhalb Prozent.
Die Einheitswerte von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die eine Berechnungsbasis für die Grundsteuer bilden, werden per 1. Jänner 2014 neu festgestellt - ein Jahr früher als bisher geplant.
Mehr Kontrolle
Die steuerliche Forschungsförderung wird genauer kontrolliert: Wer sie beim Finanzamt in Anspruch nehmen will, braucht in Zukunft ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft. Dafür kann eine größere Summe beantragt werden als bisher.
Kurze Begutachtung
Viele Veränderungen also. Nur sechs Tage haben die Interessensgruppen, um der Regierung mitzuteilen, was sie von den geplanten Gesetzen halten. Die Frist endet am 27. Februar, am 6. März werden die Vorlagen im Ministerrat beschlossen, der Nationalrat wird bei seinen Plenarsitzungen am 28. und 29. März abstimmen.