Wenig Engagement bei Eurofighter-Ermittlungen?

Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) sei in der Causa Eurofighter-Ermittlungen abwartend aber gefechtsbereit. Dieses Bild haben seine Mitarbeiter in den vergangenen Tagen verbreitet. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer hingegen ortet wenig Engagement und Interesse an der Aufklärung von Korruption in Sachen Eurofighter.

Morgenjournal, 17.11.2012

Verfassungsjurist widerspricht Darabos

Verteidigungsminister Norbert Darabos sagt: Erst wenn klar durch die Justiz festgestellt wird, dass es Bestechung und Korruption im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Kauf gegeben hat, dann könne er tätig werden. Heinz Mayer, der Verfassungsrechtler und Vizepräsident bei Transparency International sieht das anders. Als mögliche Geschädigte, könne sich die Republik schon jetzt den Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft betreffend Eurofighter anschließen. "Der Anschluss an das Strafverfahren hätte den Vorteil, dass man Verfahrensbeteiligter im Strafverfahren wird und Beweisanträge stellen kann und auch Akteneinsicht nehmen kann, soweit die Interessen berührt sind. Ein vorsichtiger Betroffener würde sich wohl eher dem Strafverfahren anschließen, das bringt zusätzliche Möglichkeiten", sagt Mayer.

Mayer sieht da zwar – anders als der Grüne Peter Pilz – keine allerhöchste Dringlichkeit und keine Gefahr, dass finanzielle Ansprüche und die Ausstiegsmöglichkeit Österreichs aus dem Eurofighter-Vertrag verjähren könnten. Aber zur Haltung von SPÖ-Minister Darabos meint der Jurist: "Sehr viel Engagement beweist diese Haltung nicht."

Aufgaben der Staatsanwaltschaft

Der Verteidigungsminister plant einem Schreiben aus seinem Büro zufolge, die Staatsanwaltschaft zu ersuchen, dass sie prüft, welche Möglichkeiten betreffend eines Rücktritts, Teilrücktritts oder Schadenersatzansprüche sich ergeben. Das wird die Staatsanwaltschaft wohl nicht tun. Heinz Mayer erklärt: "Fragen eines potenziell Geschädigten zu beantworten ist nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft hat die Aufgabe, einen Fall soweit aufzuklären, dass er anklagereif wird – oder das Verfahren dann einzustellen."

Vertragsausstieg nicht ausgeschlossen

Mayer, der Unternehmensrechtler Josef Aicher und der Zivilrechtler Andreas Kletecka haben vor fünf Jahren im Auftrag des Eurofighter-Untersuchungsausschusses ein Gutachten erstellt. Schon aufgrund damals bekannter fragwürdiger Zahlungen haben sie die Möglichkeit eines Ausstiegs aus dem Eurofighter-Vertrag nicht ausgeschlossen. Der bestünde erst recht, wenn es nun zu Verurteilungen kommen sollte, sagt Kletecka: "Wenn es sich um eine Person handelt, die hier mit Wissen und Willen des Bieters tätig war, dann sehe ich gute Chancen aus dem Vertrag auszusteigen, den Vertrag rückabzuwickeln und auch Schadenersatz geltend zu machen."

Offen bliebe freilich, ob und wie bei einer Rückabwicklung künftig die Luftraumüberwachung in Österreich gewährleistet werden soll.