Prozess gegen Strasser beginnt

In Wien startet der Prozess gegen den ehemaligen Innenminister und EU-Abgeordneten Ernst Strasser (ÖVP). Ihm wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Zwei britischen Reportern gegenüber hatte Strasser signalisiert, er sei bereit gegen 100 000 Euro pro Jahr, Gesetzesänderungen einzubringen. Strasser bestreitet die Vorwürfe und argumentiert, er seinerseits habe die Reporter enttarnen wollen.

Morgenjournal, 26.1..2012

Wegen Bestechlichkeit angeklagt

Gesetze gegen Geld - konkret gegen 100.000 Euro. Auch wenn tatsächlich kein Geld geflossen ist, wäre dies strafbar. Das wird Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna am Montag in ihrem Anklagevortrag am Beginn des Verfahrens darlegen, sagt der Sprecher der Korruptions-Staatsanwaltschaft Erich Mayer. Um das Delikt der Bestechlichkeit zu erfüllen, müsse nicht Geld fließen. Es reiche bereits, dass ein Vorteil eingefordert werde, sagte Mayer im Ö1-Morgenjournal.


Strasser wird sich nicht schuldig bekennen, sagt sein Anwalt Thomas Kralik. Der ehemalige Innenminister bleibe dabei, er habe die beiden angeblichen Lobbyisten als Spione enttarnen wollen, wie er bereits bei Bekanntwerden der Affäre argumentiert hat.

Strasser: "Wollte Beweise auf den Tisch bringen"

Er habe Beweise auf den Tisch bringen und der Polizei übergeben wollen. Er sei "leider nicht mehr dazu gekommen", diese Beweise der Polizei zu übergeben, sagte Strasser. Ob das glaubwürdig ist oder nicht, müsse der Richter entscheiden, sagte Strassers Anwalt Kralik.

Es gebe Hinweise in den Akten und auch Zeugen, die Strassers Argumentation stützen, sagte Kralik. Glaubt man Strassers Argumentation nicht, gibt es noch eine andere Frage: Kann man Strassers Tätigkeiten im Zuge des Lobbying tatsächlich als Amtsgeschäfte bezeichnen? "Nicht jedes Geschäft das ein Amtsträger tätigt, ist ein Amtsgeschäft", betonte Kralik.

Bis zu zehn Jahre Haft drohen

Ganz anders sieht das Meyer von der Korruptions-Staatsanwaltschaft. "Aus unserer Sicht gehört das von Strasser gesetzte Handeln eindeutig in den Bereich des Amtsgeschäfts", so Meyer.

Nach Staatsanwalt und Verteidiger wird auch Ernst Strasser selbst zu Wort kommen. Weiter ist geplant, dass der EU-Abgeordnete Karl-Heinz-Florenz via Video befragt wird. Außerdem soll damit begonnen werden, die komplette Video-Serie im Gerichtssaal vorzuführen, die die beiden Reporter der "Sunday Times" aufgenommen haben. Strasser selbst sagt ja: die Aufnahmen seien manipuliert und sinnentstellt worden. Das Youtube-Video könne man in den "Mistkübel schmeißen", so Strassers Anwalt Kralik. Insgesamt handelt es sich um nahezu neun Stunden Filmmaterial. Sollte der ehemalige Innenminister schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft.