Österreich-Modell gegen EU-Jugendarbeitslosigkeit

Ein österreichisches Modell soll europaweit Schule machen: Die EU-Kommission regt an, dass die Ausbildungsgarantie für Jugendliche in der gesamten EU angeboten werden solle. Kein Jugendlicher dürfe länger als vier Monate ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sein, verlangt EU-Sozialkommissar Laszlo Andor, der seine Pläne heute in Brüssel vorstellt.

Morgenjournal, 5.12.2012

Vorbilder Österreich und Finnland

Kein Job und keine Aussicht auf Besserung - jeder fünfte junge Mensch unter 25 in der Europäischen Union ist auf Jobsuche. Besonders schlimm ist die Situation in den krisengebeutelten Ländern Südeuropas, wie Griechenland oder Spanien, wo weit mehr als die Hälfte aller unter 25-Jährigen nach Arbeit sucht. Doch nicht in allen Mitgliedsstaaten ist die Situation so düster und eben die wenigen positiven Beispiele nimmt die EU-Kommission nun als Vorbild im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit: So bieten Österreich und ab Jänner auch Finnland jungen Arbeitslosen eine Ausbildungsgarantie.

Nicht mehr als ein Vorschlag

EU-Sozialkommissar Laszlo Andor nennt diese Ausbildungsgarantie Jugendgarantie und schlägt sie als Maßnahme für alle Mitgliedsstaaten vor: Andor fordert, dass allen jungen Menschen in Europa nach spätestens vier Monaten Arbeitslosigkeit von ihrem Staat eine Beschäftigungsangebot gemacht werden soll. Das kann eine Arbeitsstelle, eine Ausbildungsplatz oder zumindest ein Praktikum sein. Das Geld dafür soll aus dem EU-Sozialfonds und der Regionalförderung kommen. Allerdings sind die Vorschläge der EU-Kommission, die heute offiziell präsentiert werden, rechtlich keineswegs bindend, räumt Jonathan Todd, der Sprecher von EU-Sozialkommissar Laszlo Andor ein: "Der Vorschlag wäre die Mitgliedsstaaten nicht rechtlich verpflichtend. Aber es dadurch wird Gruppendruck erzeugt, eine solche Jugendgarantie zu schaffen."

Arbeitsmarktpolitik ist an sich Angelegenheit der Nationalstaaten, Brüssel kann nur empfehlen, aber nichts verhängen. Bei der Jugendarbeitslosigkeit aber haben die Mitgliedsstaaten die EU-Kommission beauftragt, Lösungen auszuarbeiten. Völlig vom Tisch wischen lassen sich die neuen Vorschläge zur Jugendgarantie damit also nicht.