Asylgerichtshof stellt sich Kritik

Der Asylgerichtshof wird den Fall jenes Tschetschenen noch einmal prüfen, den die Behörden nach Moskau abgeschobenen haben, und den die russische Polizei am Flughafen verhaftetet hat. Dieser Fall ist eine von mehreren Entscheidungen des Asylgerichtshofs, die in jüngster Zeit für Kritik gesorgt haben.

Mittagsjournal, 6.12.2012

Harald Perl, der Präsident des Asylgerichtshofs, im Gespräch mit

Informationen zu Tschetschenen-Fall einholen

Der Asylgerichtshof hatte zuletzt keine gute Presse. Jüngster Fall, der kritisiert wurde, ist jener eines Tschetschenen, der nach seiner Abschiebung gestern gleich nach seiner Ankunft in Moskau verhaftet wurde. Harald Perl, der Präsident des Asylgerichtshof, erklärt: "Wir müssen davon ausgehen, soweit das Asylverfahren betroffen ist, dass wir hier ein seit 2009 und nunmehr seit fast vier Jahren rechtskräftig abgeschlossenes Asylverfahren vorfinden und die Information haben, dass nunmehr, nach der zwangsweisen Rückkehr in die russische Föderation, eine Festnahme stattgefunden hat und diese Informationen werden wir jetzt zu verifizieren haben."

In diesem Fall können aus der Sicht von Perl verschiedene Stellen tätig werden: "Das ist eine richterliche Entscheidung, die ich nicht präjudizieren kann. Aber es gibt beispielsweise die Möglichkeit, Informationen über die österreichische Botschaft in Moskau, über den dortigen Verbindungsbeamten oder über NGOs einzuholen."

Es wird auch gefordert, den Mann nach Österreich zurückholen. So weit will Perl noch nicht gehen: "Es ist jetzt zu früh darüber zu spekulieren."

"Leonesas Integrationsgrad nie bestritten"

Viel Kritik hagelte es auch für den Fall eines 12-jährigen Mädchens aus dem Kosovo. Laut Erkenntnis war das Kind nicht genug integriert. Gleichzeitig war das Mädchen aber die beste Deutschschülerin der Klasse. Perl stellt klar: "Wir haben in einer sehr umfangreichen Entscheidung und einem sehr umfangreichen Erkenntnis dargelegt, dass wir nie den hohen Integrationsgrad der kleinen Leonesa bestritten haben. In einer Abwägung aller Faktoren, der Einreisebestimmungen nach Österreich, der Abwägung, dass hier die Entscheidung über den Schutz vor politischer Verfolgung zu verneinen war, haben wir die Entscheidung getroffen, dass die Rückkehr in das Herkunftsland keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Privat- und Familienleben darstellt."

Dem Präsidenten des Asylgerichthofs ist wichtig zu unterscheiden, dass der Asylgerichtshof den Flüchtlingsschutz entscheidet und nicht die Zuwanderung.