Heute Urteile im zweiten BAWAG-Prozess
Nach 29 Verhandlungstagen geht der BAWAG-II-Prozess heute ins Finale. Investmentbanker Wolfgang Flöttl, drei ehemalige BAWAG-Vorstände, Generalsekretär Nakowitz, Aufsichtsrat Weninger und Wirtschaftsprüfer Reiter sehen heute gespannt dem neuerlichen Urteil entgegen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 18.12.2012
Schadenersatzforderungen der BAWAG
Schuldsprüche für alle Angeklagten fordert die Staatsanwältin - Freisprüche fordern die Verteidiger. Viel Neues habe sich im BAWAG-II-Verfahren nicht ergeben, argumentiert die Staatsanwältin und wirft den Angeklagten im Wesentlichen Untreue vor. Helmut Elsner sei "mit einer Tasche Geld ins Casino" gegangen, Flöttl sei dort als "Croupier gesessen". Auch Flöttl habe gewusst, dass das Geld der Bank nicht eingesetzt hätte werden dürfen, so die Staatsanwältin, der Bankvorstand habe bewusst weggeschaut und das Geld verspekuliert. Die BAWAG fordert von den Angeklagten jeweils bis zu drei Millionen Euro als Schadenersatz. Das Gericht könnte der BAWAG bereits im Urteilsspruch direkt Geldbeträge zusprechen, die die Bank dann einfordern könnte.
"Steinerner Gast" Elsner
Der zweite Teil des BAWAG-Verfahrens hat zwar nur 29 Tage gedauert - Teil eins hat vier Mal so viel Zeit in Anspruch genommen. Die insgesamt lange Verfahrensdauer könnte theoretisch auch als Milderungsgrund gewertet werden. Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ist in der Neuauflage des BAWAG-Verfahrens kein einziges Mal vor Gericht erschienen - dennoch war er permanent präsent, als "steinerner Gast" wie es ein Verteidiger formuliert, nach dem Motto: "der Elsner war's", wie der Vertreter der BAWAG moniert.
Elsner als Hauptschuldiger, der die Bank mit Autorität regiert und bestimmt hat - diese Argumentation war auch im BAWAG-II-Verfahren immer wieder zu hören. Elsner ist bereits rechtskräftig zu zehn Jahren Haft verurteilt, befindet sich aber aus gesundheitlichen Gründen auf freiem Fuß. Die BAWAG führt eine Privatanklage gegen ihn, weil sie das Geld aus seiner Pensionsabfindung zurückholen will. Dieses Verfahren wurde ausgeschieden und wird separat weiterverhandelt.