EU verschärft Tabak-Richtlinie

Die EU-Kommission präsentiert heute neue Gesetzesvorschläge, die Rauchen unattraktiver machen sollen. Die Zigarettenpackungen müssen mit noch größeren Warnhinweisen und abschreckenden Fotos versehen werden, Geschmacksstoffe wie Menthol werden verboten, außerdem darf es künftig keine Slim-Zigaretten mehr geben. Dem Vorschlag der EU-Kommission müssen EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen.

Morgenjournal, 19.12.2012

Raucher-Einstieg erschweren

Auf die Nachwuchsraucher haben es die Gesundheitsexperten der EU-Kommission abgesehen. Abschreckende Fotos und Warnhinweise in Form von Todesanzeigen sollen die Front der Zigarettenpackung nahezu vollständig ausfüllen. Das soll junge Raucher vom Griff zum Packerl abhalten. Wer sich dennoch eine Zigarette ansteckt, soll den Tabak in Reinform erleben. Geschmacksstoffe, wie Menthol, Vanille oder Erdbeere, die den Rauch geschmacklich abmildern, werden verboten. Und auch die bei Raucherinnen beliebten glamourösen Slim-Zigaretten darf es gemäß der überarbeiteten Tabakproduktrichtlinie nicht mehr geben. Ein erster richtiger Schritt, urteilen EU-Parlamentarier, wie Richard Seeber von der Europäischen Volkspartei: "Wenn es gelingt, Menschen bis 26 vom Rauchen fern zu halten, dann besteht eine 99-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass er mit dem Rauchen auch sein restliches Leben nicht mehr beginnt. Speziell diese Einstiegszigaretten müssen verboten werden."

Pläne nach Lobbying entschärft

Der Gesetzesvorschlag, den EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg heute vorstellen wird, hätte noch strenger ausfallen sollen. Überlegt wurden Einheitspackungen, wie dies bereits in Australien der Fall ist. Anstatt Logos und Markennamen wären nur noch Warnhinweise und Schockbilder erlaubt gewesen. Zudem hätten Zigarettenpackungen in den Trafiken nicht mehr sichtbar sein dürfen. Gegen diese Pläne aber hat sich die Tabakindustrie heftig zur Wehr gesetzt. Lobbyisten sollen versucht haben, den zuständigen EU-Kommissar John Dalli gegen Geld zu beeinflussen. Dalli musste zurücktreten, weil er diese Bestechungsversuche nicht gemeldet haben soll.