Spekulationsverbot: Fiedler für scharfe Sanktionen

Das Spekulationsverbot für Länder dürfe keine Scheinlösung werden, warnt Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler, jetzt Transparency International. Vor allem müsse die Vereinbarung mit den Ländern scharfe Sanktionen für den Fall von Verstößen vorsehen, fordert Fiedler im Ö1 Morgenjournal-Gespräch.

Eine Aktienkurve

(c) Hidalgo,EFE

Morgenjournal, 4.1.2013

Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler im Gespräch mit Hubert Arnim-Ellissen

"Keine Scheinlösungen!"

Die Länder müssten klare Regeln erhalten, wie sie mit den Gelder der Bundesfinanzierungsagentur umgehen müssen, betont Fiedler. Dabei müsse man darauf achten, dass kein Schlupfloch entsteht. Eine Verankerung in der Verfassung hält Fiedler gar nicht für unbedingt notwendig, denn theoretisch müsste es genügen, dass die politisch Verantwortlichen in den jeweiligen Bundesländern Richtlinien erlassen. Wenn man aber ein Gesetz mache, dann dürfe das keine Scheinlösung sein.

Die derzeit diskutierte Verfassungsrichtlinie sei nur eine programmatische Erklärung, die ausdrückt, was der Gesetzgeber anpeilen soll. Die Details würden in den 15a-Verträgen festgelegt werden. "Wesentlich erscheint mir dabei, dass Sanktionen vorgesehen werden müssen, falls die Länder sich nicht an die Vereinbarung halten. Davon habe ich bisher nicht sehr viel gehört", so Fiedler. Eine derartige Sanktion könnte sein, dass "im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich die Ertragsanteile an die Länder gekürzt würden".

Weitere Fälle möglich

Wie der amtierende Rechnungshofpräsident Josef Moser glaubt auch Fiedler, dass noch unentdeckte Veranlagungen zu weiteren Verlusten führen könnten. "Zumal die Rechenwerke der Gebietskörperschaften nicht so geartet sind, dass sie einen tatsächlichen Überblick über den Vermögensstand der Länder bieten können. Wir wissen, dass Milliarden zum Teil hoch spekulativ veranlagt wurden." Neben Linz und Niederösterreich könnte es durchaus noch Fälle in anderen Gebietskörperschaften geben, so Fiedler.