Bund-Länder-Gipfel über Spekulationsverbot

Bund und Länder wollen sich heute in der Salzburger Gemeinde Mondsee auf ein Verbot von Spekulation mit Steuergeldern und strengere Regeln für das Schuldenmanagement der Länder einigen. Der Bund hat sich bereits 2009 verschärfte Bestimmungen gegeben, die Länder haben damals nicht mitgemacht. Jetzt signalisieren sie Zustimmung, der Entwurf dazu kommt vom Bund.

Morgenjournal, 4.1.2013

Länder-Vorsitzender optimistisch

Die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP sind sich einig: Es soll für die Länder im Rahmen des Stabilitätspakts, der eine Vereinbarung mit dem Bund - und kein Diktat des Bundes ist, strengere Regeln für das Schuldenmachen und den Umgang mit geborgtem Geld geben. Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Markus Wallner (ÖVP) aus Vorarlberg, sieht das positiv: "Wir haben den Vorschlag unter den Ländern zumindest begutachten und teilweise auch etwas vorbesprechen können. Und da haben ich den Ei druck, dass sich eine gemeinsame Stoßrichtung durchaus entwickeln lässt. Da wird es jetzt noch um Details gehen, aber im Großen und Ganzen glaube ich, dass man diesen Weg erfolgreich abschließen könnte."

Vereinbarung statt Verfassung

Der Bund will aber auch eine Zielbestimmung im Finanzverfassungsgesetz, wonach mit Steuergeld grundsätzlich nicht mehr spekuliert werden darf. Auf eine Formulierung haben sich ÖVP und SPÖ auf Druck der Sozialdemokraten schon geeinigt, aber die Länder befürchten, dass es zumindest zu überschießenden Regelungen kommen könnte. Landeshauptleute-Chef Wallner warnt den Bund, über die Länder drüberzufahren: "Wir haben dort den Konsultationsmechanismus geregelt, wir haben die Haftungsobergrenzen zuletzt dort geregelt, den Stabilitätspakt insgesamt bis 2016 abgeschlossen. Warum soll man diesen guten Weg nicht fortsetzen? Es ist jedenfalls besser, als einen politischen Tauschhandel im Nationalrat auszuliefern."

Markus Wallner spricht die Verhandlungen mit der Opposition an, die für die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erst geführt werden müssen und für kommende Woche geplant sind. Wallner kündigt notfalls Widerstand im Parlament an, indem die Länder ihre jeweiligen Abgeordneten in die Pflicht nehmen: "Wenn ich den Eindruck hätte, und das gilt auch bei den anderen Ländern, dass ein Eingriff in die Finanzautonomie vorgenommen wird, dann glaube ich schon, dass das auch im Nationalrat schwierig werden wird. Dann müssten wir unsere Abgeordneten dementsprechend informieren." Wer die Grenze "Eingriff in die Finanzautonomie" überschreitet, müsse mit "ordentlichem Widerstand rechnen".

Verschärfte Bestimmungen

Mit der sogenannten 15a-Vereinbarung soll das Finanzmanagement von Bund und Ländern koordiniert werden, es ist auch die Einrichtung einer Kontrollgruppe vorgesehen. Wenn sich die Länder über die Bundesfinanzierungsagentur Geld ausleihen wollen, dann sollen künftig schärfere Bestimmungen gelten. Und die strengen Veranlagungsrichtlinien der Agentur sollen Gesetz werden - etwa ein verschärftes Vier-Augen-Prinzip und die klare Trennung von Veranlagung und Risikomanagement. Alles Dinge, die im Salzburger Spekulationsskandal nicht gegolten haben. Die Folgen sind bekannt.