Spekulationsverbot in Verfassungsrang?

Bund, Länder und Gemeinden haben sich in Mondsee auf ein Spekulationsverbot mit Steuergeldern geeinigt. Ob dieses Verbot auch verfassungsrechtlich abgesichert sein wird, wie geplant und vor allem von der SPÖ gefordert, ist fraglich. Für das Gesetz brauchen die Regierungsparteien die Unterstützung der FPÖ oder der Grünen. Doch beiden Parteien ist die getroffene Vereinbarung zu wenig konkret, sie fordern weitere Verschärfungen.

Morgenjournal, 5.1.2013

Verbot ab Jahresmitte

Kern des Spekulationsverbots, das bis Jahresmitte umgesetzt sein soll, ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern - ein innerösterreichischer Staatsvertrag, an den sich alle halten müssen. Der sieht auch Sanktionen vor - nämlich Strafzahlungen bis zu 15 Prozent der veranlagten Gelder, wenn gegen die neuen Regeln verstoßen wird.

Und das sind: ein verschärftes Vier-Augen-Prinzip beim Abschluss von Zinsgeschäften, die Trennung der Stellen, die veranlagen und die Risken abschätzen. Neue Fremdwährungskredite werden verboten und spekulative Geschäfte dürfen nur noch zur Absicherung von Veranlagungen getätigt werden. Auch die Aufnahme von Krediten quasi als Spielgeld soll nur noch zur kurzfristigen Überbrückung von Zahlungsterminen erlaubt sein.

Opposition mit Bedingungen

Ein generelles Spekulationsverbot soll auch in die Verfassung kommen - doch das ist noch nicht ausgemacht. Dazu braucht die Regierung die FPÖ oder die Grünen. Den Freiheitlichen sind die Vereinbarungen von Mondsee zu schwammig, sie wollen konkrete Verbote in die Verfassung schreiben und zusätzliche Finanzgeschäfte auf die schwarze Liste setzen.

Die Grünen reagieren positiver und erklären sich verhandlungsbereit. Es müsse aber zu weiteren Verschärfungen kommen, stellt der stellvertretende Grünen-Bundessprecher Werner Kogler fest: Spielgeld, also Kredite für Veranlagungszwecke, müsse den Ländern grundsätzlich verboten werden, außerdem brauche es starke Kontrollrechte für Parlament und Rechnungshof. Dazu müssten die Budgets der Länder endlich vergleichbar werden. Forderungen, auf die die Regierung schwer eingehen kann. Denn die Länder haben sich bereits klar gegen Tauschgeschäfte im Parlament ausgesprochen - der Spielraum für Verhandlungen ist also ausgesprochen eng.

Das BZÖ will überhaupt ein detailliertes Verfassungsgesetz gegen Spekulationen und das Team Stronach ruft nach einem Kassasturz. Beide Fraktionen spielen aber für die Zweidrittelmehrheit keine vorrangige Rolle.