Spekulationsverbot wird Staatsziel

Der Salzburger Finanzskandal hat jetzt auch bundespolitische Folgen: Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf die versprochenen Regeln gegen die Spekulation mit Steuergeldern geeinigt. Bis Ende Juni soll ein "Spekulationsverbot" in der Verfassung verankert werden, die näheren Details regelt ein 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern. Auch Sanktionen sind vorgesehen, bei Verstößen sollen Strafzahlungen von bis zu 15 Prozent der veranlagten Mittel anfallen.

Geldscheine

(c) dpa/Maurizio Gambarini

Abendjournal, 4.1.2013

Bund, Länder und Gemeinden haben sich am Freitag auf die nach dem Salzburger Finanzskandal versprochenen Regeln gegen die Spekulation mit Steuergeldern geeinigt. Bis 30. Juni soll ein "Spekulationsverbot" in der Finanzverfassung verankert werden, die näheren Details regelt ein 15a-Vertrag zwischen Bund und Ländern. Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und Staatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) zeigten sich nach der Verhandlungsrunde am Mondsee zuversichtlich, die Spekulation mit öffentlichen Geldern damit künftig zu verhindern.

Mit dem verfassungsrechtlichen Spekulationsverbot hat sich die SPÖ gegen Bedenken von ÖVP und Ländern durchgesetzt. Länder-Chefverhandler Markus Wallner (ÖVP) aus Vorarlberg hatte sich diesbezüglich im Vorfeld des Treffens am Freitag noch skeptisch gezeigt. Dass dieser Weg dann doch gewählt wurde, begründete er nach der mehrstündigen Verhandlungsrunde damit, dass lediglich das Staatsziel eines "risikoaversen" Finanzmanagements in die Verfassung kommen soll, "aber nicht mehr".