RH: Spekulationsverbot bringt nichts
Ein schlechtes Zeugnis bekommen Bund und Länder für ihr Spekulationsverbot, das letzten Freitag, sehr rasch nach dem Salzburger Finanzskandal, verkündet wurde. Und zwar vom Rechnungshof, der für die Finanz-Überprüfung der Länder zuständig ist. Denn genau um ein Desaster wie im Salzburger Landeshaushalt zu verhindern, werde die Vereinbarung nichts bringen, warnt Rechnungshof-Präsident Josef Moser.
8. April 2017, 21:58
(c) Jäger, APA
Morgenjournal, 9. 1. 2013
Rechnungswesen entspricht nicht Standards
Vor wörtlich tickenden Zeitbomben, milliardenschwer in den Büchern der Länder und Gemeinden versteckt, hat Rechnungshofpräsident Josef Moser schon früher gewarnt. Dann kam die Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu einem Spekulationsverbot - aber das wird nach Ansicht des Rechnungshof-Chefs nicht vor künftigen Finanzdebakeln schützen: "Das reicht nicht aus, weil das Rechnungswesen eben nicht geändert werden soll bzw. kein Bekenntnis dazu da ist, das Rechnungswesen weiter zu entwickeln. Derzeit, das hat Salzburg gezeigt, haben wir ein Rechnungswesen bei Ländern und Gemeinden, das eben nicht der Bilanzklarheit und –wahrheit und Bilanzvollständigkeit Rechnung trägt."
Zahlen sagen nichts über Finanzlage aus
Das heißt, auch künftig werden die von Ländern und Gemeinden vorgelegten Zahlen nicht wirklich etwas über deren Finanz- und Vermögenslage aussagen, so wie das die Bilanz eines privaten Unternehmens tut. RH-Präsident Moser: "Wenn man es in Salzburg betrachtet, hat der Rechnungsabschluss keine Auskunft darüber gegeben, wie die wahre finanzielle Lage Salzburgs gewesen ist. Nach dem Rechnungswesen sind nämlich Derivativgeschäfte in den Rechnungsabschlüssen nicht auszuweisen. Sie müssen auch im Nachweis zum Rechnungsabschluss nicht aufgenommen werden. Wertverluste aus diesen sind nicht zu verbuchen und gleichzeitig sind Bestandsminderungen auch nicht darzustellen. Das ist ein Umstand der untragbar ist und der in der Privatwirtschaft nicht denkbar wäre."
Transparente Regeln fehlen
Und daran ändere eben auch die jüngste Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nichts, denn bundesweit einheitliche, transparente Budget-Regeln fehlen.
Fraglich sei auch, wann die Vereinbarung umgesetzt werde, durch das Aufsplittern in Verfassungsregelung, Bund-Länder-Vereinbarung, Bundes- und 9 Landesgesetze - die allesamt erst einmal beschlossen werden müssen. Wichtige Punkte seien offen, kritisiert Moser: "Beispielsweise, dass die Definition, was ein risikoreiches Rechtsgeschäft ist oder von bestimmten Risikoarten und Sanktionen werden nicht in der Bund-Länder-Gemeinde-Vereinbarung geregelt, sondern jeweils vom zuständigen Gesetzgeber des Bundes oder von den neuen Gesetzgebern der Länder, näher zu definieren sein."
Zumindest jene Punkte, die für Bund und Länder ohnehin außer Streit stehen, wie etwa Einschränkungen bei Fremdwährungsgeschäften oder bei sogenannten Derivaten, sollten für alle gemeinsam in der Verfassung geregelt sein, fordert der Rechnungs-Hof-Präsident.