Spekulationsverbot: Staatsschuldenausschuss unzufrieden
Ist das von Regierung und Landeshauptleuten am Freitag groß angekündigte Spekulationsverbot eine Mogelpackung? Wichtige Einschränkungen für riskante Geschäfte werden weiterhin nicht gemeinsam geregelt. Und vor allem: Wie es um die Länderfinanzen tatsächlich steht, bleibt weiter ein Geheimnis für Eingeweihte. Ein einheitliches, transparentes Rechnungswesen für die Länder wurde nicht vereinbart. Genau darin sieht der Vorsitzende des Staatsschulden-Ausschusses, Bernhard Felderer, das Hauptproblem der Länderfinanzen.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 9.1.2013
Spekulation bleibt Ermessenssache
Den Ländern bleibt auch nach der Vereinbarung vom letzten Freitag voraussichtlich viel Freiheit, was sie als riskantes Finanzgeschäft betrachten, von dem gemäß Spekulationsverbot künftig abzulassen ist, und was nicht. Bernhard Felderer vom Staatsschuldenausschuss sagt: "Was in die dieser sehr detailliert formulierten Vereinbarung, die als Vorschlag vom Bund an die Länder geschickt worden ist, noch nicht akkordiert ist, da gibt es nur einen Bundesentwurf, ist, was die Länder als spekulativ einschätzen und was nicht."
Quasi null Aussagekraft
Der Chef des Staatsschuldenausschusses sieht außerdem die Möglichkeit eines weiteren Aufweichens der Bestimmungen: "Hier glaube ich wird man noch Diskussionsbedarf haben, insbesondere da ich annehme, dass die Länder, von dem Entwurf des Bundes auch noch etwas herunterverhandeln werden."
Auf die Frage, ob die Vereinbarung von Bund und Ländern zum Spekulationsverbot reiche, um künftig Finanzaffären wie in Salzburg zu verhindern, sagt Felderer, dass dafür das Rechnungswesen in den Ländern nicht geeignet sei. Es sei: "erstens nicht einheitlich und zweitens auch nicht aussagefähig genug. Wenn ich eine Option oder irgendein derivatives Geschäft nur mit meiner Ausgabe zu Buche schlagen lassen muss und es steht nichts über das Risiko dabei, dann ist es natürlich sehr schwierig."
Prüfung unmöglich
Kritik an fehlender Einheitlichkeit und Aussagekraft der Buchführung in den Bundesländern kam heute auch schon von Rechnungshof-Präsident Josef Moser. Bernhard Felderer fordert, dass die Länder von ihren jeweils eigenen Berechnungs- und Buchhaltungsweisen lassen und ihre Finanzlage so rechnen, wie das auch der Bund tut: "Das Bundeshaushaltsrecht muss von den Ländern übernommen werden. Denn so wie das jetzt formuliert war wie etwa in Salzburg, ist es natürlich richtig, wenn der Rechnungshof sagt, man hätte es nicht erkennen können. Dann sind natürlich Prüfungen von so einem Umfang notwendig, dass das kein Rechnungshof schaffen kann."
Felderer sagt, der Schwung, der jetzt in die Sache gekommen sei, sollte jedenfalls für weitere Schritte bei den Länderfinanzen genutzt werden. Er fordert eine Vereinheitlichung des Rechnungswesens nach dem Muster des Bundes.