Leiharbeiter-Gesetz: Geteilte Meinungen
Firmen mieten zunehmend Arbeiter an, wenn es ihre Auftragslage erfordert und entlassen sie wieder, wenn die Produktion wieder zurückgeht. Seit Jahresbeginn gilt ein neues Gesetz, das den Zeitarbeitern mehr Rechte einräumt. Von einer völligen Gleichstellung mit der Stammbelegschaft kann aber weiterhin keine Rede sein.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 10.1.2013
Gewerkschaft zufrieden
Geht es um die rund 75.000 Leih- oder Zeitarbeiter, spricht die Gewerkschaft von einem wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung. Will eine Firma Mitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum beschäftigen, muss sie jetzt früher und konkreter als bisher über die Tätigkeit informieren.
Gut sei auch, dass die Menschen, besonders Frauen und Ausländer, besser vor Diskriminierung geschützt seien, sagt René Schindler von der Dienstleistungsgewerkschaft ProGe. Wenn jemand glaube, er könne Frauen oder Leute mit Migrationshintergrund schlecht behandeln, werde das sehr teuer für den Kunden, so Schindler: "Das kostet zwei, drei Jahresgehälter."
Arbeitgeber skeptisch
Grundsätzlich positiv wertet auch die Wirtschaftskammer die neuen Regeln. Sie kritisiert jedoch vor allem einen Punkt, nämlich dass die Arbeiter auf Zeit jetzt früher informiert werden müssen, wenn ein Unternehmer sie nicht mehr beschäftigen will.
Damit werde das Modell der Leiharbeit teurer, komplizierter und weniger flexibel, sagt Erich Pichorner, in der Kammer für Personaldienstleister zuständig: "Zeitarbeit ist ein Flexibilitätsinstrument und ist bei Einsätzen von ein paar Monaten sehr wichtig. Dort werden wir jetzt ein bisschen behindert."
Sozialpartner werden beobachten
Künftig würden sich Firmen daher noch genauer überlegen, ob sie Arbeitskräfte mieten werden, um Produktionsspitzen abzudecken oder um als Vertretung zu agieren. Jedenfalls wollen die Sozialpartner sowie die Interessensvertretungen in den kommenden Monaten beobachten, ob sich die neuen Regeln für Leih- beziehungsweise Zeitarbeiter bewähren.