Parteien uneinig über Spekulationsverbot
In der ersten Verhandlungsrunde heute Nachmittag haben sich Regierung und Opposition nicht auf ein Spekulationsverbot für die Länder geeinigt. Spekulationen mit öffentlichen Geldern sollen künftig verboten werden. Damit das Spekulationsverbot aber in der Verfassung verankert werden kann, braucht es die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei. Und da wird die Regierung noch länger verhandeln müssen.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 24.1.2013
Opposition will konkrete Texte
Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und ihr Staatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) zeigten sich nach der Verhandlungsrunde zuversichtlich, letztlich die nötigen Stimmen für eine Verfassungsmehrheit zu erreichen. Doch die Oppositionsvertreter blieben zurückhaltend. Grünen-Vize Werner Kogler etwa sprach von einer "eher seltsamen Veranstaltung". Für die Opposition unbefriedigend ist unter anderem, dass noch keine konkreten Gesetzestexte auf dem Tisch liegen. Zumindest das sollte sich bis zur nächsten Runde kommende Woche ändern. Fekter erklärte, dass die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern demnächst finalisiert und bereits am Dienstag im Ministerrat beschlossen werden soll.
Dass es überhaupt eine 15a-Vereinbarung gibt, gefällt BZÖ-Obmann Josef Bucher nicht. Er will, dass möglichst alle Spekulationseinschränkungen gleich in die Verfassung geschrieben werden. Grüne und Freiheitliche sprachen sich dafür aus, klarere Regelungen zu treffen und diese in der Verfassung verbindlich zu machen.
Dass es hier noch unterschiedliche Auffassungen in Details gibt, gestanden Fekter und Schieder zu. Beide gaben sich aber optimistisch, in absehbarer Zeit einen Durchbruch zu erreichen. Die Finanzministerin gab dabei zu bedenken, dass etwa Städte und Gemeinden nur dann verbindlich eingebunden werden könnten, wenn das mittels einer Verfassungsmehrheit determiniert werde. (Text: APA, Red.)