Wasserschutz kommt in Verfassung
Nach kurzen Diskussionen steht jetzt fest: Das Wasser oder besser, der Schutz der Wasserversorgung kommt in die Verfassung. Wie genau, wie detailliert das formuliert wird, ist offen. Die Initiative hierfür ist von der SPÖ ausgegangen, Koalitionspartner ÖVP sprach zunächst von populistischen Ideen, macht jetzt beim grundsätzlichen Antiprivatisierungs-Bekenntnis aber doch mit.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 29.1.2013
SPÖ holt ÖVP ins Boot
Wenns ums Wasser geht, dann ist Schluss mit lustig. In Österreich. Da kann eine Diskussion ganz schnell viel Eigendynamik entwickeln. Ausgehend von einem Entwurf einer EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe sah sich die SPÖ genötigt, nach einem Privatisierungsverbot für die kommunale Wasserversorgung in der Verfassung zu rufen. Vorschläge wurden dem Koalitionspartner übermittelt. Bundeskanzler Faymann ist optimistisch.
Obwohl die ÖVP die jetzige Diskussion für reichlich populistisch, ja unsinnig hält, macht sie insofern mit, als sich Vizekanzler Spindelegger eine Staatszielbestimmung in der Verfassung vorstellen kann. Eine Staats-was? Nun, eine Art Absichtserklärung, ungefähr so: Wasser sei ein öffentliches Gut und unverzichtbare Lebensgrundlage, die Sicherstellung der Wasserversorgung daher auch eine vordringliche Aufgabe der öffentlichen Hand, so Spindelegger. Jetzt wird also einmal innerkoalitionär verhandelt. In der ÖVP gibt es aber schon auch Stimmen, die das Ganze für total verzichtbar halten. Wirtschaftsminister Mitterlehner etwa zieht einen Vergleich mit der Schildlaus und der Joghurt. Damit hatte Jörg Haider in den 90er Jahren gegen den EU-Beitritt Stimmung gemacht