RH-Kritik an Schulärzte-Zuständigkeiten

Verbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof beim schulärztlichen und schulpsychologischen Dienst. Im Mittelpunkt der Kritik steht der Kompetenzdschungel. Zwei Ministerien sind für die Schulärzte zuständig, oft kommt es zu teuren Überschneidungen.

Abendjournal, 31.1.2013

Entflechtung empfohlen

Die Untersuchung der Kinder bezahlt das Unterrichtsministerium, Impfungen das Gesundheitsministerium - allerdings nur, wenn es sich sich nicht um Pflichtschulen handelt. Für diese sind nämlich Länder und Gemeinde zuständig. Unzufrieden ist der Rechnungshof auch mit dem Umgang mit Gesundheitsdaten. Sie werden nicht elektronisch erfasst, stehen daher auch für Präventionsmaßnahmen nicht zur Verfügung.

Auch die Schulpsychologen erstellen keine einheitliche Datenerfassung. Einen Bundesländervergleich kann daher nicht gezogen werden. Der Rechnungshof empfiehlt eine Entflechtung der komplizierten Strukturen. Das Gesundheitsministerium sollte auch für Untersuchungen zuständig sein. Eine Zusammenarbeit mit Arbeitsmedizinern etwa bei der Begehung von Schulgebäuden wird ebenso empfohlen wie eine engere Kooperation bei Schulprojekten, die derzeit ebenfalls sehr häufig ohne Absprache durchgeführt würden.