Banken-Insolvenzrecht "bis Sommer"
Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) haben heute ein Banken-Insolvenzrecht noch vor der Wahl angekündigt. Auslöser war die Tatsache, dass Banken, die schlecht gewirtschaftet haben, in Österreich de facto nicht in Konkurs gehen - sondern mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufgefangen werden. Bis zum Sommer soll nun das entsprechende Gesetz vorliegen.
8. April 2017, 21:58
(c) Techt, APA
Mittagsjournal, 19.2.2013
Ziel: Steuerzahler verschonen
Verhandelt wird über ein Bankeninsolvenzrecht schon lange. Kern der neuen Regelung soll sein, dass Banken künftig vorbeugend einen Sanierungsplan für den Fall einer Schieflage vorbereiten müssen. Und sie sollen festlegen, welche Geschäftsbereiche ihnen besonders wichtig sind. Reicht das nicht, kann der Verkauf einzelner Teile der Bank verordnet werden. Insgesamt ist es das Ziel, das Risiko zu verringern und den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern ein neuerliches Retten von Pleitebanken zu ersparen.
"Noch vor dem Sommer"
Bundeskanzler und SPÖ-Chef Werner Faymann verweist auf Verhandlungen zwischen Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) und Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) und drängt auf einen Beschluss: "Wir brauchen dieses Bankeninsolvenzrecht. Ich kann kein Datum sagen, bin aber überzeugt, dass wir das noch vor dem Sommer vorlegen können und in dieser Legislaturperiode beschließen und nicht auf die nächste verschieben müssen."
"Komplexe Sachverhalte"
Wobei Schieder zuletzt die Gespräche schon in der Zielgeraden sah - was seitens Fekter so nicht bestätigt wurde. ÖVP-Obmann und Vizekanzler Michael Spindelegger gab sich heute allerdings "zuversichtlich, dass wir das vor dem Sommer schaffen, aber man darf nicht unterschätzen, dass das sehr komplexe Sachverhalte sind, die auch mit europäischem Recht stark zu tun haben. Die Verflechtung auch unserer Banken in Österreich zeigt ja, dass wir sehr viele Auslandsniederlassungen haben. Das sind alles eigene Gesellschaften und das muss alles mitberücksichtigt werden." Daher brauche es seine Zeit, bis die Grundlage für das Bankeninsolvenzrecht erarbeitet sei, so Spindelegger.