Adoption auch für Homosexuelle-Paare

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Streit um das Adoptionsrecht für Homosexuelle zugunsten eines lesbischen Paares entschieden. Die beiden Österreicherinnen leben seit Jahren zusammen, eine der beiden hat einen Sohn, diesen durfte bis jetzt ihre Partnerin nicht adoptieren. Diese Praxis hat der Europäische Gerichtshof aufgehoben. Damit sollten künftig zwei unverheiratete Frauen Mütter für ein Kind sein können.

Schattenriss eines Kindes

(c) JENSEN, DPA

Abendjournal, 19.2.2013

Rasche Umsetzung

Ein unverheirateter Mann darf in Österreich schon jetzt das Kind seiner Freundin adoptieren. Anders ist das bei einem lesbischen Paar, die Frau darf das Kind ihrer Freundin nicht adoptieren. Das sei diskriminierend hat heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Der Anwalt der Klägerinnen, Helmut Graupner, geht davon aus, dass sich die österreichischen Gerichte sofort nach dem Straßburger Urteil richten müssen und die Adoption von Stiefkindern für nicht verpartnerte homosexuelle Paare sofort möglich sei. Der Anwalt ist froh über das Urteil, weil künftig bei allen Adoptionen, unabhängig von der geschlechtlichen Orientierung der Eltern, in erster Linie das Kindeswohl entscheidend sei.

Ministerin Karl ändert Gesetz

ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl will noch im Frühjahr eine Neuregelung für die Adoption von Stiefkindern in homosexuellen Partnerschaften vorlegen. Keine Auswirkungen hat das Urteil auf die Adoption von fremden Kindern, daran wird auch die geplante Neuregelung von Karl nichts ändern.

SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek spricht von einem richtungsweisenden Urteil. Geht es nach der SPÖ-Ministerin sollten homosexuelle Paare allerdings auch fremde Kinder adoptieren dürfen. Die Grünen zeigen sich erleichtert, das Urteil sei ein Schritt in Richtung europäische Normalität.