EMRG: Homo-Paare dürfen Kinder adoptieren

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte stärkt das Adoptionsrecht von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Österreich. Der Gerichtshof hat heute zugunsten einer Österreicherin entschieden, die mit einer Partnerin zusammenlebt und deren Kind adoptieren möchte, um gemeinsam die Elternrechte auszuüben.

Mittagsjournal, 19.2.2013

Diskriminierende Rechtslage

Die Rechtslage in Österreich ist diskriminierend laut jenem Urteil, das die Menschenrechtsrichter in Straßburg mehrheitlich gefällt haben. Denn das österreichische Recht unterscheidet zwischen heterosexuellen und homosexuellen Paaren, was Adoptionen betrifft. Ein unverheirateter Mann darf in Österreich das Kind seiner Freundin adoptieren, so dass die beiden gemeinsam Elternrechte ausüben können. Bei den Klägerinnen, einem lesbischen Paar, haben die österreichischen Gerichte es hingegen nicht ermöglicht, dass die Partnerin den Sohn ihrer Freundin adoptiert und dass beide als Mütter auftreten können.

Folgen für Recht und Gesetze

Jetzt muss sich die Rechtslage ändern, freut sich der Anwalt des lesbischen Paares, Helmut Graupner. Er spricht von einem sensationellen Urteil, das für 47 europäische Staaten gelte. Die österreichischen Gerichte müssen sich laut Graupner sofort nach dem Straßburger Urteil richten: "Die Urteile des Menschenrechtsgerichtshofes sind bindend für die unverpartnerten gleichgeschlechtlichen Paare, die keine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, so wie meine Mandantinnen. Für die ändert sich sofort etwas, weil hier das Gesetz interpretiert werden kann anders als es die Gerichte bis jetzt getan haben. Und das müssen sie ab so einer Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofes auch tun."

Graupner weiter: "Anders ist es für die eingetragenen Paare. Hier gibt es im Eingetragenen-Partnerschafts-Gesetz ein ausdrückliches Verbot der Adoption selbst des Stiefkindes. Da muss der Gesetzgeber aktiv werden oder der Verfassungsgerichtshof." Rechtsanwalt Graupner sagt, entscheidend müsse künftig bei allen Adoptionen das Kindeswohl sein. Die bisherige Rechtslage in Österreich bezeichnet der Anwalt als eigentlich absurd: Demnach dürfe "jede der beiden Partnerinnen jedes Kind der Welt adoptieren als Einzelperson, nur ein einziges Kind nicht, nämlich das Kind der Partnerin oder des Partners."

Entscheidung auch in Deutschland

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute auch so etwas wie eine Ausnahmeregelung geschaffen, die vermutlich nur für andere Staaten relevant ist. In manchen Staaten gilt nämlich, dass derartige Adoptionen nur bei verheirateten Paaren erlaubt sind und generell nicht bei unverheirateten. Diese Bevorrangung der Ehe ist dem Urteil zufolge nicht diskriminierend.