Telekom: Fischer, Colombo, Trimmel schuldig

Im Untreue-Prozess rund um die Manipulation der Telekom-Austria-Aktie gab es heute drei Schuldsprüche. Die Ex-Telekom-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo sowie Ex-Telekom-Prokurist Josef Trimmel wurden nicht rechtskräftig der Untreue schuldig gesprochen. Ex-Generaldirektor Heinz Sundt wurde von allen Vorwürfen freigesprochen.

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(c) FOHRINGER, APA

Abendjournal, 27.2.2013

Urteile nicht rechtskräftig

Im Jahr 2004 gab es zu einem bestimmten Zeitpunkt einen unerwarteten Kurssprung der Telekom-Aktie. Nur deshalb war in der Folge die Auszahlung von hohen Bonuszahlungen an die Telekom-Manager möglich. Die Staatsanwaltschaft vermutete eine Kursmanipulation, die über einen Broker gelaufen war, der dafür im Gegenzug von der Telekom mehr als eine Million Euro erhalten hatte.

Im Prozess sind heute Nachmittag die noch nicht rechtskräftigen Urteile gesprochen worden. Die Ex-Vorstände Rudolf Fischer und Stefano Colombo sowie Prokurist Josef Trimmel wurden wegen Untreue schuldig gesprochen und zu drei beziehungsweise dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Freigesprochen wurde Ex-Generaldirektor Heinz Sundt.

Schieszler glaubwürdig

Den Ex-Vorständen Fischer, Colombo und dem früheren Prokuristen Trimmel sei sehr wohl bewusst gewesen, dass sie hier ihre Befugnis missbrauchen, sagt Richter Michael Tolstiuk in seiner Urteilsbegründung, in Anspielung auf die Prämie, die dem Broker für seine Kursbeeinflussungen zugesagt wurde. Die Telekom wäre verpflichtet gewesen, den ausgemachten Betrag zu bezahlen, so der Richter.

Die nunmehr schuldig Gesprochen könnten sich in Bezug auf eine Kursbeeinflussung von außen auch nicht auf Notwehr berufen, denn es habe keine Anhaltspunkte für eine Notwehrsituation gegeben. Das einzig Richtige wäre gewesen, den Aufsichtsrat zu informieren, so der Richter. Die Aussagen des möglichen Kronzeugen Gernot Schieszler seien jedenfalls glaubwürdig gewesen.

Sundt erleichtert

Bei Ex-Generaldirektor Sundt habe es zwar Verdachtsmomente gegeben, für einen Schuldspruch habe es zu wenige Anhaltspunkte gegeben, so Tolstiuk. Sundt ist naturgemäß erleichtert über das Urteil: "Ich habe es erhofft und auch erwartet."

Verteidiger Wolfgang Brandstetter will nun mit seinem Mandaten Rudolf Fischer besprechen, ob er Berufung anmeldet: "Ich glaube, dass diesem Fall eine wirklich schwierige Rechtsfrage zugrunde liegt, die der Oberste Gerichtshof einmal klären sollte, das wäre schon sinnvoll. Hier geht es aber um die Frage, was für meinen Mandaten das Beste ist und das werde ich gemeinsam mit beraten, dann werden wir entscheiden."

Zehn Millionen Euro Schadenersatz für Telekom

Auch Rudolf Mayer, Anwalt von Stefano Colombo, hat vorerst Bedenkzeit erbeten. Zuvor hatte er in seinem Plädoyer betont, was früher Geschäfte aufgrund guter Beziehungen waren, sei heute Korruption. " Wir haben die meiste Zeit eigentlich darüber gesprochen, was ist Recht und was ist nicht Recht, nicht so sehr über das, was wirklich geschehen ist."

Die Telekom hatte Schadenersatz in der Höhe von zehn Millionen Euro beantragt. Sie erhielt ihre Forderung in voller Höhe zugesprochen. Sowohl als Verteidigung als auch der Staatsanwalt haben Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.