Pensionskonto: Schranken für Finanzberater
Finanzberater können derzeit ihren Kunden die Bürgerkarte aktivieren und in der Folge die Pensionskonten der Kunden für ihre Zwecke den Verkauf von Vorsorgeprodukten nutzen. Die Arbeiterkammer sieht darin eine Unvereinbarkeit und fordert eine Gesetzesänderung. Das zuständige Bundeskanzleramt will das jetzt rasch prüfen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 1.3.2013
Sozialministerium alarmiert
Das Sozialministerium ist für den Konsumentenschutz zuständig und hat schwere Bedenken, dass Finanzberater ganz offiziell Registrierungsstellen für die Bürgerkarte sind und ihren Kunden den Zugang zum Pensionskonto freischalten können. Die Berater werben zum Teil auch offensiv damit - sie hoffen natürlich auf niedrige Pensionsansprüche, um für den Kauf von Vorsorgeprodukten argumentieren zu können. Das Sozialministerium befürchtet, dass hier den Menschen Angst gemacht und Druck ausgeübt wird.
Der für die Bürgerkarte zuständige Sektionschef Manfred Matzka vom Bundeskanzleramt nimmt die Bedenken ernst und will jetzt aktiv werden: "Das müssen wir uns sehr ernsthaft anschauen. Solchen Bedenken muss man Rechnung tragen. Und wenn sich zeigt, dass das Substanz hat, dann muss man das auch ändern."
AK für Unvereinbarkeitsbestimmung
Das Signaturgesetz verlangt derzeit nur, dass jemand strafrechtlich unbescholten ist, wenn er als Registrierungsstelle für die Bürgerkarte fungieren will. Vor dem Hintergrund der Datennutzung für gewerbliche Zwecke reiche das aber nicht aus, sagt die Leiterin der Abteilung Konsumentenpolitik in der Arbeiterkammer, Gabriele Zgubic: "Es wäre daher sinnvoll, wenn im Signaturgesetz auch eine Unvereinbarkeitsbestimmung verankert wird, damit nicht Kundendaten, die über die Bürgerkarte abrufbar sind, gewerblich genutzt werden können und andere sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil herausholen können."
Gespräche im Kanzleramt
Der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt Manfred Felix stößt ins selbe Horn: "Ich will nicht, dass jemand hingeht im Interesse, seine Karte freizuschalten, und dann wird ihm gleich ein Produkt vorgelegt. Darum, alles was gewerbsmäßig gemacht wird, bin ich dafür, dass man es gesetzlich unterbindet." Eine Forderung, die Sektionschef Matzka vom Kanzleramt nachvollziehen kann: "Natürlich kann man sich das vorstellen, und der Weg ist, man setzt sich mit denen, die so eine Position haben, hin, sehr ernsthaft, auch durchaus schnell, und kommt dann zu einem Ergebnis." Und das sei auch nichts Besonderes, so Matzka. Informationstechnologie wie die Bürgerkarte - das sei eine Welt, die lebe und gesetzliche Regelungen dazu müssten eben ständig weiterentwickelt werden.
Übersicht
- Konsument/innen