Patientenanwalt: Kritik an Sparvorgaben

Wie Ö1 gestern berichtet hat, gibt es Vorgaben von der oberösterreichischen Landeskrankenhaus-Gesellschaft GESPAG, maximal fünf Prozent der Patienten mit hochwertigen und damit teuren Hüftgelenks-Prothesen zu versorgen. Eine Aussage, die die GESPAG - trotz vorliegender schriftlicher Unterlagen - gestern revidiert hat. Vermutlich kein Einzelfall, denn das Gesundheitssystem ist teuer und nach Einsparungsmöglichkeiten wird gesucht. Spüren Patienten tatsächlich schon den Kostendruck im Gesundheitssystem? Patientenanwalt Gerald Bachinger sieht die oberösterreichischen Vorgaben durchaus kritisch.

Mittagsjournal, 22.3.2013

Prozentuelle Begrenzung abzulehnen

Patientenanwalt Gerald Bachinger ist nicht grundsätzlich gegen Einsparungen im Gesundheitsbereich - seine immer wieder vorgebrachten Vorschläge reichen von einer Verlagerung medizinischer Leistungen von den Krankenhäusern in den ambulanten Bereich, oder dass der Umgang mit teuren Blutkonserven verbessert wird - aber dass, so wie in Oberösterreich, eine Arbeitsgruppe eine Prozentzahl für bestimmte Hüftprothesen nennt, sieht er als den falschen Weg: das Pferd sei mit der Fünf-Prozent-Vorgabe falsch aufgezäumt.

Wobei die oberösterreichische Krankenhausgesellschaft GESPAG betont, dass die Entscheidung, welches Implantat welcher Patient erhält, vom Arzt entschieden werde.

Auch die Politik von Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) bis zu Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) hat umgehend versichert, dass die Entscheidung in solchen Fällen beim Arzt liege. Der Patientenanwalt hält aber - nicht nur in diesem Fall - eine Beeinflussung der Behandlung durch Sparvorgaben für möglich. Es sei nicht auszuschließen, dass solche Managementvorgaben durchaus auf die Patienten durchschlagen.

Gefährliche Aufzahlung

Wobei es auch die Möglichkeit gebe, dass Patienten - wenn sie glauben, dass eine teurere Behandlung die bessere ist - dafür auch aus eigener Tasche mehr bezahlen. Das sieht der Patientenanwalt aber auch kritisch: es bestehe dann die Verlockung, dass sie sich damit Zusatzgeldquellen lukrieren.

Außerdem, sagt der Patientenanwalt, müsse die beste Behandlung nicht immer die teuerste sein, bei den Hüftprothesen etwa, die die Diskussion ins Rollen gebracht haben, hänge sehr viel von den konkreten Lebensumständen der Patienten ab.