Staatsbürgerschaft: Hauptsache Geld

Wer österreichischer Staatsbürger werden will, muss dafür genug verdienen. Ist das nicht der Fall, zählt es auch nicht, dass man sein Leben hier verbracht hat und die Familie schon seit Jahren die Staatsbürgerschaft hat. Und daran wird auch das neue Staatsbürgerschaftsrecht, das Österreich demnächst bekommt, nichts ändern.

Mittagsjournal, 17.4.2013

Drei Mal abgeblitzt

Mutter, Bruder und Schwester sind Österreicher. Mario Keiber ist Pole, obwohl er nur als Kleinkind in Polen gelebt hat. "Ich kann kein Polnisch. Und ich fühle mich in Polen als Ausländer." Im Alter von drei Jahren ist Mario Keiber mit seiner Mutter nach Österreich gekommen. Er hat hier die Schule besucht und macht derzeit eine Lehre als Versicherungskaufmann, die er demnächst abschließt. Dreimal habe er die Staatsbürgerschaft schon beantragt, und jedes Mal sei er abgeblitzt, erzählt der 22-Jährige: "Obwohl ich seit drei Jahren alleine lebe und mit sehr gut selbst erhalten kann, ohne Hilfe von Staat oder der Mutter."

Seine polnische Staatsbürgerschaft bringt ihm keine existenzgefährdenden Nachteile, er ist auch nicht von Abschiebung bedroht. Er möchte einfach nur Österreicher sein, sagt der Lehrling, und zum Beispiel seinen Präsenzdienst leisten. "Das ist eine gute Erfahrung, das müsste jeder Jugendliche machen, damit man lernt wie man anpackt."

Allein Einkommensgrenze zählt

Er habe sich auch an das Integrations-Staatssekretariat gewandt, erzählt Mario Keiber. Dort habe man ihm nicht helfen können, sondern ihn stattdessen an SOS-Mitmensch verwiesen. Im Staatssekretariat bestreitet man das und bestätigt nur: Der junge Mann habe sich gemeldet und sei auch informiert worden. Hätte der heute 22Jährige schon als Minderjähriger die Staatsbürgerschaft beantragt, wäre das wahrscheinlich kein Problem gewesen. Denn nach sechs Jahren besteht Anspruch darauf. Dass das nicht passiert ist, dafür gebe es aber einen Grund, sagt Keiber. "Ich kenne meinen richtigen Vater nicht, und meine Mutter wollte die Bewilligung von ihm nie einholen, weil es immer Probleme zwischen den beiden gab."

Als Volljähriger zählt es dann nicht mehr, dass man sein gesamtes Leben hier verbracht hat. Denn dann gilt: rund 1.000 Euro Einkommen drei Jahre lang. Über das neue Gesetz verhandeln SPÖ und ÖVP derzeit noch, Kritikpunkte gibt es noch viele.