Positive Reaktionen auf geplante Pflegekarenz

Nahe Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können bald in Karenz gehen. Bis zu drei Monate lang, und sie bekommen Karenz-Geld von bis zu 1.400 Euro pro Monat. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz. Die Reaktionen auf die Pläne fallen durchwegs positiv aus.

Abendjournal, 26.04.2013

2000 Anträge wahrscheinlich

Pflegende Angehörige sollen entlastet werden, zumindest eine Zeit lang können sie eine Auszeit nehmen von ihrem Job. Das soll die Pflegekarenz ermöglichen, sagen Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Sie rechnen aber nicht mit sehr vielen Anträgen. Mitterlehner: "Schätzungen gehen von 2000 Fällen aus." Hundstorfer: "Wir glauben, mit 2000 können wir das Auslangen finden."

Kein Rechtsanspruch auf Pflegekarenz

Für die Pflegekarenz gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch. Die beiden Minister wollen darin aber keinen Schwachpunkt sehen. Hundstorfer: "Ich rechne nicht mit Streitfällen. Es werden sicher da und dort natürlich welche auftauchen." Mitterlehner: "Im Endeffekt geht man hier von einer positiven Einstellung aus und ich glaube, in den wenigsten Fällen wird es ein Problem geben."

Auch Pflegeteilzeit möglich

Zusätzlich zu Pflegekarenz, für die es auch ein Karenzgeld gibt, wird auch eine Pflegeteilzeit eingeführt. Da kann die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Woche reduziert werden. Aber auch da gibt es keinen Rechtsanspruch. Hundstorfer: "Das war mit der Wirtschaftskammer und dem Wirtschaftsressort so nicht umsetzbar." Mitterlehner: "Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Konjunktur Schwierigkeiten macht, jetzt psychologisch noch ein weiterer Rechtsanspruch kommt, und da wollten wir die Betriebe auch nicht überfordern."

Breite Zustimmung

Diese Pläne der Regierung stoßen auf breite Zustimmung. Die Oppostion, die Seniorenverbände und karitative Organisationen zeigen sich erfreut, stoßen sich nur teilweise daran, dass es keinen Rechtsanspruch und keine Verlängerungsoption gebe.