EU entschärft Saatgutrichtlinie
Der Druck der vergangenen Wochen scheint gewirkt zu haben - Europas Hobbygärntner müssen das Saatgut von alten, seltenen Pflanzensorten nicht registrieren lassen. Sie sind explizit von den neuen Regeln der überarbeiteten Saatgutverordnung ausgenommen. Die wurde heute als Teil des großen EU-Gesetzespakets für Tier- und Pflanzengesundheit vorgestellt.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 6.5.2013
Ausnahmen von Registrierpflicht
Entwarnung für Hirschbirne und Schafnase - die Samen der seltenen alten Apfel- und Birnensorten bleiben von der Registrierungsvorschrift der EU-Kommission ausgenommen, sofern sie von Hobbygärntnern und Kleinstbetrieben gezogen und weiterverkauft werden, sagt EU-Konsumentenschutzkommissar Tonio Borg: "Die Nischenprodukte bei Saatgut - das betrifft jetzt Kleinstbetriebe - müssen von jetzt an nicht mehr registriert werden."
Wer das spezielle Saatgut dennoch registrieren lassen will, zahlt dafür keine Gebühren. Damit begegnet die EU-Kommission der Aufregung der vergangenen Wochen, die insbesondere von österreichischen Vereinen und Kleingärtnern ausgegangen ist.
Umfassendes Gesetzespaket
Die Saatgut-Verordnung ist nur ein kleiner Teil eines umfassenden EU-Gesetzespakets für Tier- und Pflanzengesundheit. Ziel ist, grenzüberschreitend die Sicherheit in der Nahrungskette zu verbessern. Der europaweite Pferdefleischskandal habe die Lücken in der Kontrolle aufgezeigt. Die Aufsichtsbehörden müssen demnach künftig enger zusammenarbeiten nach einheitlichen Regeln. Es wird mehr spontane Kontrollen und strengere Strafen geben, sagt der Konsumentenschutzkommissar: "Jede Strafe muss sich am Gewinn orientieren, die durch diese Betrügereien erwirtschaftet wurden. Verbrechen darf sich nicht auszahlen."
Dem Gesetzespaket müssen die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament zustimmen. Die ÖVP-Delegation im EU-Parlament hat bereits angekündigt, den Vorschlag ablehnen zu wollen.