Einigung über Bauarbeiterpensionen

Bauarbeitern soll der Weg in die Schwerarbeiterpension erleichtert werden. Das sieht ein Konzept von Bauindustrie und Gewerkschaft, Wirtschafts- und Sozialministerium vor. Konkret ist geplant, Bauarbeiter, die gesundheitlich schwer beeinträchtigt oder arbeitslos, aber für die Schwerarbeitspension noch nicht alt genug sind, zu unterstützen.

Mittagsjournal, 8.5.2013

Maximal zwei Jahre "überbrücken"

Die Schwerarbeiterpension soll Menschen, die lange schwer gearbeitet haben, einen vorzeitige Pension ermöglichen. Bauarbeiter üben generell eine anstrengende Tätigkeit aus, kommen aber oft nicht in den Genuss dieser begünstigten Frühpension. Der Hauptgrund: Sie können nicht - wie notwendig - bis 60 arbeiten, weil sie einige Zeit vorher arbeitslos werden oder es gesundheitlich nicht mehr schaffen.

Genau diesen Bauarbeitern soll die neue Regelung (im Fachjargon auch "Bridging" genannt) helfen. Denn die Zeit, maximal zwei Jahre, bis sie 60 sind soll "überbrückt" werden, indem diese Bauarbeiter weiterbeschäftigt werden, allerdings nur auf dem Papier. Finanziert werden soll diese Zeit von Bauarbeitern und Bauindustrie zum Großteil selbst, denn die Betriebe zahlen einen Sonderbeitrag für diese Überbrückungszeit bis zur Schwerarbeiterpension. Die Beschäftigten am Bau wollen dafür in den kommenden zwei Jahren auf eine Erhöhung des Urlaubs- und Weihnachtsgelds verzichten.

Etwa 1.700 Bauarbeiter pro Jahr betroffen

Ein Teil der Kosten von mehr als 110 Millionen Euro soll noch aus dem Budget dazu kommen. Profitieren könnten von dieser Sonderpensionsregelung bis zu 1.700 Bauarbeiter pro Jahr, so zumindest die derzeitigen Annahmen. Abgewickelt würde das Ganze über die Bauarbeiterabfertigungskasse.

Die Überbrückungshilfe stößt allerdings auf Widerstände vom Finanzministerium und der Wirtschaftskammer. Letztere befürchtet, dass andere Branchen eine ähnliche Regelung wollen könnten.

Entlastung für Sozialministerium

Einen angenehmen Effekt dieser Überbrückungshilfe gäbe es allerdings für das Sozialministerium. Dessen Budget würde etwas entlastet, weil diese Bauarbeiter nicht arbeitslos wären oder in Invaliditätspension gehen würden, betont Sozialminister Rudolf Hundstorfer: "Der Bund würde sich sogar einen kleinen Millionenbetrag ersparen." Zusätzlicher positiver Effekt: Wenn diese Bauarbeiter später in Pension gehen würden, würde in der Statistik das durchschnittliche Pensionsalter steigen.

Die Schwerarbeiterfrühpensionsregelung ist für Personen mit besonders anstrengende Berufen vorgesehen, die nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 60 begünstigt vorzeitig in Pension können. Derzeit sind knapp 3.800 Personen in Schwerarbeitspension, das sind nicht einmal zwei Promille aller Pensionistinnen und Pensionisten.