Behindertenanwalt kritisiert Wahlrecht

Das neue Vorzugsstimmen-Wahlrecht müsse rasch repariert werden, fordert Behindertenanwalt Erwin Buchinger. Konkret geht es darum, dass durch die jetzige Regelung Blinde und stark Sehbehinderte de facto ausgeschlossen sind, weil sie sich schwer tun, einen Namen zu schreiben.

Mittagsjournal, 10.5.2013

"Rasch handeln"

Das neue Vorzugsstimmen-Wahlrecht sei nicht behindertengerecht, sagt Behindertenanwalt Erwin Buchinger, weil es Barrieren gebe, wodurch blinde Menschen vom Vorzugsstimmen-Wahlrecht ausgeschlossen seien. Denn für eine Vorzugsstimme muss der Name der Kandidatin oder des Kandidaten auf den Stimmzettel geschrieben werden. Das sollte rasch geändert werden, fordert Buchinger. Österreich sollte da seine gute Position in Bezug auf Wahlrecht von Menschen mit Behinderung nicht gefährden.

Vorschlag vorhanden

Es gebe bereits einen Vorschlag für ein barrierefreies Wahlrecht, dass statt des Namens über eine Schablone auch eine Reihungsnummer für den bevorzugten Kandidaten eingetragen werden kann. Das sei praktikabel und barrierefrei, so Buchinger. Einen besseren Vorschlag kenne er derzeit nicht.

Der Behindertenanwalt sagt, er sei verwundert, dass diese Änderung hauptsächlich wegen des Widerstands seiner Parteikollegen von der SPÖ noch nicht umgesetzt sei. "Alle Parteien haben sich Barrierefreiheit und Rechte für Menschen mit Behinderung auf ihre Fahnen geschrieben. Sie sollten auch entsprechend agieren."