Nach Urteil: Töchterle für Zugangsschranken
Keine Klagewelle befürchtet Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle nach dem OGH-Urteil, das einem Grazer Medizinstudenten Schadenersatz wegen schlechter Studienbedingungen zusprach. Als Konsequenz aus dem Urteil pocht Töchterle aber einmal mehr auf flächendeckende Zugangsbeschränkungen an allen Universitäten.
8. April 2017, 21:58
(c) Neubauer, APA
Mittagsjournal, 21.5.2013
Wissenschaftsminister Karl-Heinz Töchterle im Gespräch mit Wolfgang WErth.
Weiter Richtung Studienplatzfinanzierung
"Das Urteil verlangt flächendeckende Zugangsbeschränkungen für alle Fächer", sieht Töchterle seine bisherige Linie durch den Richterspruch bestärkt. Man könne schließlich nicht alle Studierenden der Welt aufnehmen und deren Studium finanzieren. Die Lösung könne nur sein, dass man Zugangsbeschränkungen einführe und weiter in Richtung Studienplatzfinanzierung gehe.
Situation mittlerweile "gelöst"
Mit einer Klagewelle von Studentierenden, deren Studienabschluss sich mangels Seminar- oder Praktikumsplatz verzögert, rechnet der Wissenschaftsminister nicht, wie er sagt. Der nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) entschiedene Fall stamme aus dem Jahr 2005, seither sei die Situation an den Medizin-Unis "bestens gelöst", argumentierte Töchterle mit Blick auf die mittlerweile eingeführten Zugangsbeschränkungen für Medizinstudenten. Zügig angehen müsse man nun ähnliche Regelungen auch für andere Studien.
Dass dies vor der Nationalratswahl noch umgesetzt wird, glaubt Töchterle allerdings nicht. Er selbst möchte übrigens auch in der kommenden Legislaturperiode Wissenschaftsminister bleiben: "Ja, ich wäre bereit, wenn man mich will, weiterzumachen."