Uni-Urteil: Jurist sieht Klagechancen
Nach dem OGH-Urteil über den Schadenersatz für Studienverzögerung stellen sich viele Akademiker die Frage, ob sie nicht ebenfalls schuldlos verlorene Zeit rückwirkend einklagen können. Es ist die Stunde der Juristen. Und viele von ihnen sehen sehr wohl die Möglichkeit, dass hier weitere Klagen folgen könnten.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 21.5.2013
Schaden muss nachgewiesen werden
Der Spezialist für Hochschulrecht, Werner Hauser vom Grazer Joanneum, ist vom Spruch des OGH nicht überrascht, eher darüber, dass es so lange gedauert hat, bis eine derartige Klage eingebracht worden ist. Voraussetzung für eine Klage bei fehlendem Studienplatz sei jedenfalls, dass ein entsprechender Schaden nachgewiesen werden kann, so Hauser. Ein wichtiger Punkt könnte dabei auch sein, ob der Student Studiengebühren bezahlt hat oder nicht, meint Hauser. Dennoch bleibt ungewiss, ob mit einer Klageflut zu rechnen ist.