Steuerbetrug: Faymann erfreut über EU-Fortschritt
Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist eine Übergangsregelung, das stellt heute Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) klar. In der aktuellen Fragestunde am Vormittag ist einmal mehr das Bankgeheimnis im Zentrum gestanden, durch die Beschlüsse beim gestrigen Brüssler Gipfel, so Faymann, sei klar, dass es eine gemeinsame europäische Vorgehensweise Schweiz und Liechtenstein gegenüber geben werde.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 23.5.2013
Aus dem Parlament
Bankgeheimnis für Österreicher bleibt
Bundeskanzler Faymann sieht in dem gestern von der EU geschnürten Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug und -flucht einen "großen Fortschritt". Er zeigte sich in der Fragestunde des Nationalrates überzeugt, dass das Bankgeheimnis für Österreicher durch den automatischen Datenaustausch über Steuerausländer nicht bedroht ist. Im bilateralen Steuerabkommen mit der Schweiz sieht Faymann eine "sinnvolle Übergangslösung", die fallen könnte, wenn auch mit der Schweiz automatischer Datenaustausch vereinbart wird.
Denn die EU-Staats- und Regierungschefs haben in Brüssel vereinbart, auch mit Nicht-EU-Ländern - Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco - über einen automatischen Datenaustausch der Bankdaten von Steuerausländern zu verhandeln. Derzeit könne keiner sagen, ob bzw. wann es zu einer Regelung kommt. Und da sei ihm lieber, dass Österreich durch das bilaterale Quellensteuer-Abkommen mit der Schweiz bis dahin "etwas bekommt als dass wir nix bekommen", so Faymann.
In Österreich gebe es vielleicht noch "Verbesserungsmöglichkeiten" in der Verfolgung von Steuerhinterziehern. So würden die Staatsanwälte oft die "langwierigen Prozesse" bei der Einsicht in Bankdaten beklagen. Aber das Bankgeheimnis sei "vom Datenaustausch nicht bedroht", versicherte Faymann.
Gesetz wasserdicht
Er trat auch der Meinung mancher Experten entgegen, dass es mit einer Verfassungsklage eines Steuerausländers gekippt werden könnte. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes habe eine "klare und sehr nachvollziehbare" Begründung, dass Gleichbehandlung gegeben ist: Alle, die im Ausland leben, würden gleich behandelt und wer im Inland lebe, falle unter das österreichische Bankgeheimnis.
Kein Problem hat Faymann damit, dass die Zinsbesteuerungsrichtlinie (um den Datenaustausch) und die Geldwäsche-Richtlinie (auf Trusts und andere Finanzprodukte) erst bis Jahresende ausgeweitet werden sollen. Schließlich gehe es darum, auch auf die Nicht-EU-Länder Druck auszuüben und englische Trusts oder Steueroasen einzubeziehen. "Wenn das ab Ende des Jahres gilt, ist das ja absehbar", meinte Faymann.