Tiere, Wasser in Verfassung: "Juristisch wertlos"

Der Schutz des Wassers und auch der Tierschutz sollen nun in der österreichischen Bundesverfassung verankert werden. SPÖ, ÖVP und FPÖ haben einen gemeinsamen Antrag im Nationalrat eingebracht. Der vorliegende Entwurf wird allerdings vom Verfassungsrechtler Heinz Mayer in Grund und Boden kritisiert.

Fliesendes Wasser wird mit der Hand aufgefangen

(c) Hirschberger,DPA

Morgenjournal, 24.5.2013

Politische Bekenntnisse

Die Diskussion darüber währt ja schon länger als ein Jahrzehnt, so hat zum Beispiel 1996 fast eine halbe Million Österreicher das sogenannte Tierschutz-Volksbegehren unterzeichnet, in dem unter anderem gefordert wurde, den Tierschutz in Verfassungsrang zu erheben. Und der nunmehr vorliegende rot-schwarz-blaue Gesetzesantrag ist wohlklingend: Die Republik bekennt sich zur Nachhaltigkeit, zum Tierschutz, zum umfassenden Umweltschutz, zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge, zur Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln und, auf den ersten Blick nicht unmittelbar zum Thema passend, zur Grundlagen- und angewandten Forschung.

Formeln ohne Wert

Das seien leere Formeln und Bekenntnisse, die juristisch "kaum einen Wert" hätten, sagt dazu Verfassungsrechts-Professor Heinz Mayer. Das seien eher "politische Deklarationen als fassbare Regelungen". Außerdem seien diese Bekenntnisse nicht durchsetzbar. Die Politik liefere sich damit den Verfassungsrichtern aus, kritisiert der Verfassungsjurist Mayer: "Der Gesetzgeber hat Regeln zu schaffen. Und er hätte festzulegen, wenn das notwendig ist, wer verpflichtet ist, für einwandfreies Trinkwassern zu sorgen, und wer verpflichtet ist, in welchem Ausmaß Tiere zu schützen."

Unbedeutendes Sammelsurium

Bei den vorliegenden Texten handle es sich um bloße Staatszielbestimmungen, sagt Mayer: "Der von mit geleitete Ausschuss des Verfassungskonvents hat sich ein halbes Jahr lang genau mit dieser Frage beschäftigt, welchen Sinn es hat, bloße Staatszielbestimmungen in die Verfassung aufzunehmen. Und wir haben nach sehr langen und intensiven Beratungen mit ganz überwältigenden Mehrheiten vorgeschlagen, davon Abstand zu nehmen, weil eine Verfassung ein Regelwerk ist und nicht ein Sammelsurium von politischen Bekenntnissen, die in Wahrheit nichts bedeuten und die auch niemanden binden." Heinz Mayer spricht von unehrlicher Politik, dieser Entwurf solle zu den Akten gelegt werden.

Grüne dagegen

Sollten SPÖ, ÖVP und FPÖ bei ihrem Vorhaben bleiben, könnte der Initiativantrag noch vor dem Sommer mit Zwei-Drittelmehrheit beschlossen werden. Die Grünen wollen auf erstes Befragen nicht zustimmen. Die Formulierungen sind ihnen zu unkonkret, und außerdem: Rot-Schwarz-Blau hätten das Ganze hinter verschlossenen Türen ausgehandelt.