Reform der Grundsteuer umstritten

Ein Jahr hat die Regierung noch Zeit, die Grundsteuer zu reformieren. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass das derzeitige Einheitswert-System, um Grundstücke zu bewerten, nicht länger haltbar ist. Für die Reform gibt es viele Ideen - von Wirtschaftsforschern, aber auch von den Gemeinden selbst. Denn die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahme für die Gemeinden.

Mittagsjournal, 31.5.2013

Einheitswerte seit Jahrzehnten nicht angepasst

Insgesamt zahlen Österreichs Grundstücksbesitzer jedes Jahr rund 580 Millionen Euro an Grundsteuer. Der Anteil der Landwirtschaft darn beträgt 26 Millionen Euro. Die Einnahmen fließen größtenteils an die Gemeinden.

Berechnet wird diese Steuer nicht über den Verkehrswert der Immobilie oder des Grundstückes, sondern über die sogenannten Einheitswerte, die eben seit Jahrzehnten nicht mehr an die Inflation angepasst wurden. Doch laut Ökonomin Schratzenstaller liegt mittlerweile eine Reihe von Datenbasen vor, die die Informationen enthalten würden, um ein verkehrswertnäheres Bewertungsverfahren durchzuführen. "Das Bundesministerium für Finanzen baut hier verschiedene Datenbasen auf, was eigentlich das wichtigste Element einer Reform der Grundsteuer sein müsste."

Heißes Eisen für die Politik

Für die Gemeinden bedeutet das einen realen Einnahmenverlust. Walter Leiss, Generalsekretär des Gemeindebundes, wäre daher schon mit einem moderaten Anstieg zufrieden. Diesen würde er bei dreißig bis fünfzig Prozent ansiedeln: "Die durchschnittliche Belastung für ein Einfamilienhaus liegt zwischen 100 und 200 Euro. Das wären also 30 bis 50 Euro Erhöhung pro Jahr und Liegenschaft", sagt Leiss.

Auch die Industriellenvereinigung - sonst strikt gegen Vermögenssteuern - macht bei der Grundsteuer eine Ausnahme. Die Industrie kann sich ein neues System vorstellen, das Flächengröße und Nutzungsart berücksichtigt.

Politisch ist das Thema ein heißes Eisen, denn betroffen wäre ein großer Kreis: Grundsteuer zahlen in Österreich nicht nur Hausbesitzer und Bauern, sondern auch Mieter, ihnen darf die Grundsteuer weiterverrechnet werden.