Tierschützer: Teil der Freisprüche aufgehoben

Das Oberlandesgericht Wien hat heute einen Teil der Freisprüche im Tierschützer-Prozess aufgehoben und damit der Berufung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt stattgegeben. Jetzt sind die Freisprüche in Bezug auf die Bildung einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig, doch mehrere andere Vorwürfe müssen neu verhandelt werden.

Abendjournal, 10.6.2013

Neuer Prozess – neuer Richter

Fünf der 13 ehemals angeklagten Tierschützer müssen sich nun einem neuen Prozess mit einem neuen Richter stellen, denn das Oberlandesgericht Wien hat entschieden, dass im ersten Verfahren bei einigen Vorwürfen gegen die Tierschützer nicht alle belastenden Beweise ausreichend gewürdigt worden sind. Und auch in der Begründung der Freisprüche sieht das Oberlandesgericht Mängel.

Vorwurf: Tierquälerei

Konkret geht es um die Vorwürfe Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei wegen der Freilassung von 400 Schweinen. Für Tierschützer-Anwalt Stefan Traxler ist diese Entscheidung unverständlich. „Das wurde im ersten Prozess alles umfassend verhandelt“, sagt Traxler. Hier wolle man zeigen, dass an den Vorwürfen doch etwas dran ist, um die extremen Kosten zu rechtfertigen, so der Anwalt.