Staatsbürgerschaftsgesetz wird "repariert"
Das Staatsbürgerschaftsgesetz benachteiligt uneheliche Kinder österreichischer Väter, sagt der Verfassungsgerichtshof. Damit verstößt es gegen die österreichische Verfassung, die Diskriminierung verbietet. Nun wird das Staatsbürgerschaftsgesetz repariert. Was bedeutet diese Reparatur aber konkret für die Betroffenen? Sind sie bereits geboren, wird sich für sie nicht allzu viel ändern.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 22.6.2013
Alexandra Siebenhofer und
Regierung will umfassende Novelle
Bekommt ein Neugeborenes bei der Geburt die Staatsbürgerschaft der Mutter oder die des Vaters? Kommt darauf an, ob die Eltern verheiratet sind. Ist das der Fall, können die Eltern wählen, wenn zumindest ein Elternteil Österreicher ist. Uneheliche Kinder erhalten nur die Staatsbürgerschaft der Mutter. Selbst wenn der Vater Österreicher ist, muss das Kind später eingebürgert werden. Das kostet bis zu 1.000 Euro.
Der Verfassungsgerichtshof verlangt nun, dass alle Neugeborenen gleich behandelt werden. Dafür würde es laut dem Höchstgericht genügen, eigentlich nur zweimal das Wort "eheliche" aus dem Gesetz zu streichen. Dann würde das Gesetz nämlich für alle Kinder gelten. Die Regierung will aber eine umfassende Novelle. Diese ist in Arbeit. Nur: Für all jene Kinder, die jetzt bereits auf der Welt sind, bringt sie wenig. Denn es soll keine rückwirkenden Reparatur möglich sein. Wer also vor der Novelle geboren wird, und als uneheliches Kind eines österreichischen Vaters auf die Welt kommt, muss nach wie vor eingebürgert werden. Das soll zwar einfacher werden, kosten wird es aber noch immer bis zu 1.000 Euro.
"Gesetzesreparatur konsequent durchführen"
Der Verfassungsjurist Bernd Christian Funk fordert, dass die Begünstigung auf vergangene Fälle erstreckt wird. "Dort, wo eine Konstellation wie diese vorliegt, dass man eine Reparatur eines Gesetzes unternehmen muss, dort liegt es eigentlich in der Logik der Dinge, dass man das auch konsequent durchführt."
Ein Beispiel ist eine Novelle aus dem Jahr 1983. Auch damals ging es um die Staatsbürgerschaft von Neugeborenen, allerdings um die ehelicher Kinder, während es jetzt um uneheliche Kinder geht. 1983 galt: Eltern, deren Kinder geboren waren, bevor die Novelle in Kraft trat, mussten nur einen formlosem Antrag stellen, dann konnte das neue Gesetz rückwirkend angewendet werden. Bernd Christian Funk hält eine solche Lösung auch bei der anstehende Novelle für angebracht.
Kurz verteidigt "vereinfachtes Verfahren"
ÖVP Staatssekretär Sebastian Kurz sieht das anders. "Man kann, wenn man einen österreichischen Partner hat, innerhalb der ersten 14 Lebensjahre als uneheliches Kind mittels eines vereinfachten Verfahrens österreichischer Staatsbürger werden."
Bi diesem vereinfachten Verfahren fallen aber nach wie vor Kosten von bis zu 1.000 Euro an. 1983 war genau das nicht der Fall. Die Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes könnte beziehungsweise sollte noch Anfang Juli im Nationalrat beschlossen werden.