So wird man künftig Österreicher

Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz geht in den nächsten Tagen in Begutachtung. Entscheidend ist künftig nicht mehr nur wie lange, sondern wie gut jemand integriert ist. Wer also künftig den österreichischen Pass erhält, muss mindestens sechs Jahre im Land leben, einer regelmäßigen Arbeit nachgehen und Deutsch zumindest auf Maturaniveau beherrschen.

Morgenjournal, 5.2.2013

Deutsch, Job, Ehrenamt

"Staatsbürgerschaft durch Leistung" - so nennt Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP) die Reform. Denn Zeit wird durch individuelle Integrationsleistung ersetzt. Was versteht die Regierung nun unter "integriert"? Da wären einmal gutes Deutsch, ein Job oder ein Ehrenamt. Wer die Kriterien übererfüllt, also "sehr gut" integriert ist, bekommt die Staatsbürgerschaft schneller als bisher, schon nach sechs Jahren. Die vollen zehn Jahre warten muss, wer nur "ausreichend" integriert ist. Wer gar nicht integriert ist, dem nützt auch die längste Aufenthaltsdauer nichts. Er bekommt die Staatsbürgerschafts gar nicht.

Tausend Euro Einkommen

Bis in die Abendstunden wurde darüber verhandelt, was ein "hinreichend gesicherter Lebensunterhalt" ist, der als Voraussetzung für eine Integration und damit für die Staatsbürgerschaft gilt. Egal ob zehn oder sechs Jahre - das durchschnittliche Mindesteinkommen in beiden Fällen liegt bei ca. 1.000 Euro pro Monat. Gerechnet werden bei einem Aufenthalt von zehn Jahren die besten drei der letzten fünf Jahre. Darüber sind sich SPÖ und ÖVP einig. Eine strittige Frage konnte ebenfalls rasch gelöst werden, Karenzzeiten wie es die SPÖ verlangt, werden eingerechnet. Bei der Frage vorübergehender Arbeitslosigkeit sind sich die Koalitionspartner uneins. Die SPÖ will ungerechte Härtefälle vermeiden, und auch bei einem schnelleren Verfahren, also nach sechs Jahren, eine kurze Arbeitslosigkeit werten. Für die ÖVP ist das wörtlich ein "No-Go".

Kein DNA-Test

Eine Lösung haben SPÖ und ÖVP mittlerweile für Kinder von Eltern mit gemischten Staatsbürgerschaften. Künftig solle es egal sein, ob Vater oder Mutter aus Österreich sind, die Kinder werden die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen. Ein DNA-Test als Nachweis wird nicht verlangt.

Die alte Regel, wonach nur Kinder österreichischer Mütter die Staatsbürgerschaft erhalten haben, war diskriminierend; der Verfassungsgerichtshof hat eine Reparatur verlangt. Erleichtert wird auch die Staatsbürgerschaft für Adoptivkinder bis zu 14 Jahren.

Das Prinzip Leistung zieht sich durch. Am Ende des Verfahrens gibt es eine Feier, Bundeshymne inklusive. Erstmals wird auch die Vermittlung österreichischer Werte gesetzlich verankert. Für prominente Sportler oder Künstler bleibt alles beim Alten. Wegen der strittigen Fälle - nicht zuletzt in Kärnten - wird die Regierung aber einen Kriterienkatalog als Entscheidungshilfe bekommen.