Wahlkampfkostendeckelung tritt in Kraft
Die Kosten des bereits angelaufenen Wahlkampfs werden erstmals beschränkt: Das entsprechende Gesetz ist im Vorjahr beschlossen worden und tritt morgen in Kraft. Bis zum Wahltag, dem 29. September, darf jede Partei höchstens sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 8.7.2013
SPÖ und ÖVP müssen bremsen
SPÖ und ÖVOP müssen bremsen
Vor allem für die derzeitigen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP dürfte der Unterschied gegenüber früheren Wahlkämpfen gewaltig sein: Denn sämtliche Parteien müssen nachträglich ihre Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit angeben, und da zeigen die Zahlenwerke betreffend das Wahljahr 2008, dass die ÖVP damals 12,4 Millionen Euro ausgegeben hat, und die SPÖ zehn Millionen Euro. Rot und Schwarz müssen also kräftig auf die Bremse treten, was die gewohnten Wahlkampfkosten betrifft.
Dagegen sind die anderen damals in den Nationalrat gewählten Fraktionen locker unter der Grenze geblieben: FPÖ mit 4,3 Millionen, BZÖ mit 3,3 Millionen und Grüne mit drei Millionen Euro.
Strafen drohen
Wer sich nicht an diese im Rahmen des sogenannten Transparenzpakets beschlossene Vorgabe hält, muss mit Geldstrafe rechnen. Diese ist nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt. Wer um bis 25 Prozent mehr ausgibt als sieben Millionen Euro, muss zehn Prozent des Überschreitungsbetrages zahlen. Für noch weitergehende Überschreitungen beträgt die Geldbuße dieses zweiten Überschreitungsbetrages bis zu 20 Prozent - so steht es im Parteiengesetz.
Als in unter die Sieben-Millionen-Beschränkung fallende Ausgaben nennt das Gesetz beispielhaft unter anderem Plakate, Postwurfsendungen, Folder, Wahlkampfgeschenke, Inserate, Internet-Auftritte, Werbeagenturen und zusätzliche Personalkosten, zum Beispiel für entgeltlich arbeitende Wahlhelfer. Einzelne Kandidaten können bis zu 15.000 Euro für ihre persönliche Wahlwerbung ausgeben, ohne dass diese Summe unter den Sieben-Millionen-Deckel fällt.