EuGH entscheidet über Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich heute mit der Vorratsdatenspeicherung. Es geht um die umstrittene EU-Richtlinie zum Sammeln von Telekommunikations-Daten - und zwar massenweise und auch ohne jeden Verdacht. Vor dem Hintergrund der NSA-Spionageaffäre hat das Thema deutlich an Brisanz gewonnen. Auslöser für die heutige mündliche Verhandlung in Luxemburg waren Irland und Österreich.

Morgenjournal, 9.7.2013

Bürger unter Generalverdacht

Seit letztem Jahr gibt es auch in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Dabei werden alle privaten Telefon- und Internetverbindungsdaten mindestens ein halbes Jahr lang aufbewahrt. Begründet haben die europäischen Regierungen das mit einer besseren Bekämpfung von Verbrechen. Besorgte Bürger sehen aber Gefahren für Datenschutz und Privatsphäre. Besonders kritisch in Österreich war hierzu der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Für dessen Obmann Andreas Krisch ist das Problematische an der Vorratsdatenspeicherung, dass unabhängig von jeglichem Verdacht die Kommunikationsdaten von mehr als 500 Millionen Menschen aufgezeichnet werden - "für einen völlig unbestimmten weiteren Verwendungszweck". Damit werde Jeder unter Generalverdacht gestellt.

Grenzen für den Staat

Andreas Krisch hat sich gestützt auf mehr als 11.000 Unterschriften in einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Das haben noch eine weitere Privatperson und auch das Land Kärnten getan. Die österreichischen Verfassungsrichter haben den Fall nicht entschieden, sondern an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht. Andreas Krisch sieht das positiv, weil damit die Möglichkeit bestehe, gleich zu einer europaweiten Entscheidung zu kommen. Es gehe generell um den Grundrechtsschutz in der EU und die Frage, welche Grenzen dem Staat auferlegt würden und wie weit er in die Freiheitsrechte seiner Bürger eingreifen könne.

Andreas Krisch ist als Beschwerdeführer bei der heutigen Verhandlung in Luxemburg dabei, die voraussichtlich den ganzen Tag dauern wird. Mit einer Entscheidung ist erst im Herbst zu rechnen.

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