Schlichtungsstelle für Verbraucherschutz
Seit zwei Monaten gibt es die neue Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte. Die Fälle reichen von neuen Geräten mit Mängeln, die niemand zahlen will, bis zu schlecht beratenen Kunden mit Fremdwährungskrediten.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 22.7.2013
Billiger als Gerichtsverfahren
80 Fälle sind bis jetzt bei der neuen Schlichtungsstelle eingelangt: Die neue Kamera, die sich nicht einschalten lässt, das Handy, das von Beginn an Macken hat oder die neuen Fenster, die nicht richtig schließen. Bei der Schlichtung gehe es nicht darum, Recht zu bekommen, sondern eine Lösung zu finden - noch dazu kostenlos, im Gegensatz zu langen Gerichtsverfahren, sagt Tanja Händel von der Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte. In vier von fünf Fällen geht es um Gewährleistungsansprüche, der Rest sind Probleme mit Fremdwährungskrediten. 20 Prozent der Fälle konnten bereits geklärt werden.
Ab 2015 EU-Vorschrift
Die Fälle kann man einfach und schnell online einreichen. Voraussetzung ist nur, dass man die Unternehmen bereits mit seiner Forderung konfrontiert hat. Ein Limit, was den Wert der gekauften Ware angeht, gibt es nicht, man kann sich auch bei geringen Beträgen an die Schlichtungsstelle wenden, am besten gleich mit einem Kompromissvorschlag, sagt Tanja Händel. Solle das nicht funktionieren, versuchen die Juristinnen der Schlichtungsstelle zu vermitteln. Wenn das auch nicht hilft, geht der Fall in eine Schlichtung im engeren Sinn, das heißt die Schlichtungsstelle selbst erarbeitet einen Lösungsvorschlag. Das passiert derzeit in einem Streitfall einer Erbengemeinschaft mit einer Versicherung über einen Wasserschaden, schildert Händel. Ausgenommen sind Mietrechtsfälle und Patientenrechte, weil es dafür eigene Schlichtungsstellen gibt. Die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte läuft derzeit als Pilotprojekt. Ab 2015 sind solche Stellen EU-weit vorgeschrieben.
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